Ausführung durch Versendung von Xxxxxxx. Die Bank behält sich vor, AZV-Überweisungen durch unmittelbare Versendung von Schecks in der betreffenden Währung an den Zahlungsempfänger oder dessen vom Kontoinhaber benannten Zahlungsdienstleister auszuführen. Für die Ausführung und die weitere Behand- lung solcher Schecks gelten die Bedingungen in Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 4 bis 6 entsprechend. Ergibt sich bei einer AZV-Überweisung, die durch Versendung eines Schecks ausgeführt wurde, aus Mitteilungen des Zahlungsempfängers oder seines Zah- lungsdienstleisters, dass ein Scheck in Verlust geraten ist, so wird die Bank die Sperre des Schecks veranlassen. Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 7 gilt entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung durch Versendung von Xxxxxxx. Die Bank behält sich vor, AZV-Überweisungen durch unmittelbare Versendung von Schecks in der betreffenden Währung an den Zahlungsempfänger oder dessen vom Kontoinhaber benannten be- nannten Zahlungsdienstleister auszuführen. Für die Ausführung und die weitere Behand- lung Behandlung solcher Schecks gelten die Bedingungen in Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 4 bis 6 entsprechend. Ergibt sich bei einer AZV-Überweisung, die durch Versendung eines Schecks ausgeführt wurde, aus Mitteilungen des Zahlungsempfängers oder seines Zah- lungsdienstleistersZahlungsdienst- leisters, dass ein Scheck in Verlust geraten ist, so wird die Bank die Sperre des Schecks veranlassenver- anlassen. Abschnitt X Unterabschnitt D Nummer 7 gilt entsprechend.
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