Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.botek.de, www.postberg.com, art-gmbh.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.gmn.de, www.pts-prueftechnik.de, www.shw.de
Ausführung von Arbeiten. 10.1 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände in unserem Werk- areal ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen unserer Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßenWerkareal zustossen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht ausser in Fällen groben Verschuldens, welches durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdeden Anspruchsteller nachzuweisen ist.
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Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: fritsch-gmbh.de, www.prall-tec.de, unimicron-germany.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.m-tec-powder.com, www.m-tec-wire.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände auf unserem Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.hirschvogel.com, www.hirschvogel.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zum Arbeits- und Ge- sundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen gesetzli- chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdewurden.
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Samples: rps-siegen.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführenaus- führen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachtenbe- achten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werkge- lände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.buediam.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im auf unserem Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung Be- triebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen Per- sonen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.samsongroup.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände auf unserem Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche von uns vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter fahrlässig verursacht worden sind. Dies gilt nicht, soweit Leben, Körper oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdeGesundheit geschädigt wurden.
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Samples: www.indoramaventures.com
Ausführung von Arbeiten. 1. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen die- sen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: franzfunke.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführenWerksgelände auszuführen haben, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht es sei denn, der Unfall wurde durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdeverursacht.
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Samples: www.ceramtec.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen Best- immungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen Per- sonen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.scherzinger.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdewurden.
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Samples: www.tesona.de
Ausführung von Arbeiten. 11.1. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.demmel.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen unserer Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßenWerksgelände zustossen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: www.ks-ag.ch
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung gültigen Arbeitsordnung zu beachten. Die für das Betreten und Verlassen des Werkes für Arbeitssicherheit und Umweltschutz bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche von uns vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht wurdeworden sind.
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Samples: www.erdwich.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung und der für sie geltenden Rechtsvorschriften, die sich aus Ihrem Arbeitsauftrag ergeben, zu beachten. Die Haftung für UnfälleSchäden, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßenentstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden, soweit diese nicht die durch unsere fahrlässigen oder die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdewurden.
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Samples: www.gaz-gmbh.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ErfüIlungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: waelag.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im auf unserem Werkgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen Per- sonen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossenausge- schlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht ver- ursacht wurde.
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Samples: www.pfeiffer-armaturen.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände auf dem Werksgelände des Bestellers ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese dies nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurde.
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Samples: www.hpc-automotive.de
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände auf unserem Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurdewurden.
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Samples: burgmaier.com
Ausführung von Arbeiten. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände ausführenaus- führen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: pollrich.com
Ausführung von Arbeiten. 1. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgelände Werksgelände ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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