Ausführung von Arbeiten. Personen des Lieferanten, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände von uns oder des von uns benannten Dritten ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung von uns oder des benannten Dritten zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen
Ausführung von Arbeiten. Personen des Lieferanten, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände von uns oder des eines von uns benannten Dritten ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung von uns oder des benannten Dritten zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Ausführung von Arbeiten. 9.1 Personen des Lieferanten, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände von uns oder des von uns benannten Dritten ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung von uns oder des benannten Dritten zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
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Samples: Einkaufsbedingungen