Ausführungsbestimmung. Maßgebend für den Umfang des Zusatzurlaubs sind bei den Arbeitnehmern die Zahl der tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden und die Tabelle in Nr. 1. Wegen der Ermittlung der Nachtarbeitsstunden siehe Nr. 4.
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Samples: Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag
Ausführungsbestimmung. Maßgebend für den Umfang des Zusatzurlaubs sind bei den Arbeitnehmern die Zahl der tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden und die Tabelle in Nr. 1. Wegen der Ermittlung der Nachtarbeitsstunden siehe Nr. 4.
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