Ausführungsbestimmung. Aus der Beschränkung auf die "im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit" geleisteten Ar- beitsstunden ergibt sich, dass Überstunden und Zeiten ohne Arbeitsleistungen (z.B. Ar- beitszeitzuschläge, Fahrgastfahrten, Pausen und Zeiten einer Bereitschaft) unberücksich- tigt bleiben. Unterbrechungen der Arbeit, während denen Arbeitnehmer mit der Verpflich- tung zur wachen Achtsamkeit anwesend sind, um die Arbeit jederzeit aufnehmen zu kön- nen, sind jedoch zu berücksichtigen. Es dürfen nur dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistete Nachtarbeitsstunden angerechnet werden. Diese Bestimmung darf allerdings nicht eng ausgelegt werden. Dienstplan in ihrem Sinne ist jede der Arbeitsaufnahme voran- gehende Dienst- oder Arbeitseinteilung (z.B. im Baudienst oder bei den Arbeitnehmern des Sonderdienstes) einschließlich der Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereitschaft oder Bereitschaft. Als Nachtarbeitsstunden sind somit auch zu berücksichtigen - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung, die außerhalb des regelmäßigen Arbeitsverlaufs liegen, - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung aus einer Bereitschaft oder Unfall-, Störungs- und Schneebereitschaft bei einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle, - die durch Zug- und Busverspätungen verursachten Verlängerungen der Arbeit (Ver- längerung der Schicht oder Verkürzung dienstplanmäßiger Zeiten ohne Arbeitsleis- tung in der Schicht), soweit sie in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr fallen.
Appears in 8 contracts
Samples: Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag, Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag
Ausführungsbestimmung. Aus der Beschränkung auf die "im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit" geleisteten Ar- beitsstunden ergibt sich, dass Überstunden und Zeiten ohne Arbeitsleistungen (z.B. Ar- beitszeitzuschläge, Fahrgastfahrten, Pausen und Zeiten einer Bereitschaft) unberücksich- tigt bleiben. Unterbrechungen der Arbeit, während denen Arbeitnehmer mit der Verpflich- tung zur wachen Achtsamkeit anwesend sind, um die Arbeit jederzeit aufnehmen zu kön- nen, sind jedoch zu berücksichtigen. Es dürfen nur dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistete Nachtarbeitsstunden angerechnet werden. Diese Bestimmung darf allerdings nicht eng ausgelegt werden. Dienstplan in ihrem Sinne ist jede der Arbeitsaufnahme voran- gehende vo- rangehende Dienst- oder Arbeitseinteilung (z.B. im Baudienst oder bei den Arbeitnehmern des Sonderdienstes) einschließlich der Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereitschaft oder Bereitschaft. Als Nachtarbeitsstunden sind somit auch zu berücksichtigen - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung, die außerhalb des regelmäßigen Arbeitsverlaufs liegen, - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung aus einer Bereitschaft oder Unfall-, Störungs- und Schneebereitschaft bei einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle, - die durch Zug- und Busverspätungen verursachten Verlängerungen der Arbeit (Ver- längerung der Schicht oder Verkürzung dienstplanmäßiger Zeiten ohne Arbeitsleis- tung in der Schicht), soweit sie in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr fallen.
Appears in 6 contracts
Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Ausführungsbestimmung. Aus der Beschränkung auf die "im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit" geleisteten Ar- beitsstunden ergibt sich, dass Überstunden und Zeiten ohne Arbeitsleistungen (z.B. Ar- beitszeitzuschläge, Fahrgastfahrten, Pausen und Zeiten einer Bereitschaft) unberücksich- tigt bleiben. Unterbrechungen der Arbeit, während denen Arbeitnehmer mit der Verpflich- tung zur wachen Achtsamkeit anwesend sind, um die Arbeit jederzeit aufnehmen zu kön- nen, sind jedoch zu berücksichtigen. Es dürfen nur dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistete Nachtarbeitsstunden angerechnet werden. Diese Bestimmung darf allerdings nicht eng ausgelegt werden. Dienstplan in ihrem Sinne ist jede der Arbeitsaufnahme voran- gehende vo- rangehende Dienst- oder Arbeitseinteilung (z.B. im Baudienst oder bei den Arbeitnehmern Arbeitneh- mern des Sonderdienstes) einschließlich der Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereitschaft Rufbereit- schaft oder Bereitschaft. Als Nachtarbeitsstunden sind somit auch zu berücksichtigen - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung, die außerhalb des regelmäßigen Arbeitsverlaufs liegen, - die Zeiten der Heranziehung zur Arbeitsleistung aus einer Bereitschaft oder Unfall-, Störungs- und Schneebereitschaft bei einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle, - die durch Zug- und Busverspätungen verursachten Verlängerungen der Arbeit (Ver- längerung Verlängerung der Schicht oder Verkürzung dienstplanmäßiger Zeiten ohne Arbeitsleis- tung Ar- beitsleistung in der Schicht), soweit sie in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr fallen.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag