Common use of Ausgabe und Ausgabeaufschlag Clause in Contracts

Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 3,50 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt zu an jedem österreichischen BankarbeitstagBörsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH 5,00 v.H. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit der im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebenen Währungseinheit. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 3 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile erfolgt an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 4 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt zu an jedem österreichischen BankarbeitstagBörsentag mit Ausnahme von Bank- feiertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 5,00 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile erfolgt an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt zu an jedem österreichischen BankarbeitstagBörsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH 5,0 v.H. zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächste äquivalente Untereinheit der im Prospekt für die jeweilige Anteilsgattung angegebenen Währungseinheit. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt zu grundsätzlich an jedem österreichischen BankarbeitstagBörsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 5,00 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die in den Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH 2,50 % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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Ausgabe und Ausgabeaufschlag. Die Ausgabe erfolgt zu jedem österreichischen Bankarbeitstag. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5 vH % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft. Die Ausgabe der Anteile erfolgt an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.

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