Ausgabe- und Rücknahmekommission Musterklauseln

Ausgabe- und Rücknahmekommission. Es kann eine Ausgabekommission von 0.5% und eine Rücknahmekommission von 0.5% erhoben werden. Zurzeit werden keine Ausgabe- und Rücknahmekommissio- nen erhoben. In Anlehnung an § 18 Ziff. 3 des Fondsvertrags werden effektiv folgende Ausgabe- und Rücknahmespesen zu Gunsten der Teilvermögen erhoben: – Equity World ex CH Optimized ESG 0,10% 0,10% – Equity World ex CH Optimized ESG 2 0,10% 0,10% – Equity World Optimized ESG 0,10% 0,10% – Equity Europe ex CH Optimized ESG 0,35% 0,10% – Money Market CHF 0,10% 0,10% – Bond CHF ESG 0,10% 0,10% Im Falle der Lancierung eines neuen Teilvermögens und im Falle einer Ein- bzw. Auszahlung in zulässige Anlagen statt in bar (vgl. § 17) können die Ausgabe- und Rücknahmespesen erlassen oder reduziert werden. Die Fondsleitung und deren Beauftragte können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser Entschädigung können insbesondere Tätigkeiten, die darauf abzielen, den Vertrieb oder die Vermittlung von Fondsanteilen zu fördern, wie die Organisation von Road Shows, die Teilnahme von Veranstaltungen und messen, die Herstellung von Werbematerial, die Schulung von Vertriebsmitarbeitern etc. abge- golten werden. Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztend- lich an die Anleger weitergeleitet werden. Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädi- gung, die sie für den Vertrieb erhalten können. Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträ- ge, welche sie für den Vertrieb der kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhal- ten, offen. Die Fondsleitung und deren Beauftragte können im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anleger entfallenden Gebühren oder Kosten zu redu- zieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie - aus Gebühren der Fondsleitung bezahlt werden und somit das Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten; - aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden; - sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlan- gen, unter gleichen zeitlichen Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt wer- den. Auf Anfrage des Anlegers legt die Fondsleitung die entsprechende Höhe der Rabatte kostenlos offen. Folgende Volumen-Rabatte pro Teilve...
Ausgabe- und Rücknahmekommission. Es kann eine Ausgabekommission von 0.5% und eine Rücknahmekommission von 0.5% erhoben werden. Zurzeit werden keine Ausgabe- und Rücknahmekommissio- nen erhoben. In Anlehnung an § 18 Ziff. 3 des Fondsvertrags werden effektiv folgende Ausgabe- und Rücknahmespesen zu Gunsten der Teilvermögen erhoben: – Equity World ex CH Optimized ESG 0,10% 0,10% – Equity World ex CH Optimized ESG 2 0,10% 0,10% – Equity Europe ex CH Optimized ESG (IN LI- QUIDATION) 0,35% 0,10% – Bond CHF ESG 0,10% 0,10% In Anlehnung an § 18 Ziff. 3 des Fondsvertrags werden effektiv folgende Swinging Single Faktoren zu Gunsten der Teilvermögen erhoben: – Equity World Optimized ESG 0,10% 0,10% Im Falle der Lancierung eines neuen Teilvermögens und im Falle einer Ein- bzw. Auszahlung in zulässige Anlagen statt in bar (vgl. § 17) können die Ausgabe- und Rücknahmespesen erlassen oder reduziert werden.
Ausgabe- und Rücknahmekommission. 1. Für die Ausgabe von Ansprüchen kann die Stiftung zugunsten der Anlagegruppe eine Kommission von max. 5% des Xxxxx der ausgegebenen Ansprüche verrechnen. Der jeweils gültige Ansatz ergibt sich aus dem Anhang 1 zu diesem Reglement. 2. Für die Rücknahme von Ansprüchen kann die Stiftung zugunsten der Anlagegruppe eine Kommission von max. 5% des Xxxxx der zurückgenommenen Ansprüche verrechnen. Der jeweils gültige Ansatz ergibt sich aus dem Anhang 1 zu diesem Reglement.
Ausgabe- und Rücknahmekommission. Ausgabekommission: höchstens 5% • Rücknahmekommission: höchstens 5%.