Ausgabe, Zuordnung und Verwahrung der Token Musterklauseln

Ausgabe, Zuordnung und Verwahrung der Token. Die MAS Token werden an Anle- ger entsprechend der von ihnen jeweils gezeichneten Anzahl von Schuldverschreibun- gen ausgegeben. Erwerbsberechtigt sind ausschließlich Personen, die eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte Prüfung entsprechend den Vorgaben des Geldwä- schegesetzes erfolgreich absolviert haben (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die ein- deutige Zuordnung eines MAS Tokens zu einem Erwerber erfolgt anhand des öffentli- chen Schlüssels („Public Key“) einer mit der FinX Blockchain kompatiblen technischen Lösung zur digitalen Verwahrung der Token („Wallet“), durch den der Schuldverschrei- bungsinhaber auf der FinX Blockchain individualisiert wird. Solange die Zuordnung des Eigentums an den Schuldverschreibungen durch MAS Token nachgewiesen wird, wird die Emittentin gewährleisten, dass jederzeit mindestens ein Anbieter zur Verfügung steht, um jedem Bestätigten Erwerber ein mit der genutzten Blockchain kompatibles Wallet anzubieten. Dazu bedarf es des Abschlusses eines entsprechenden Nutzungs- vertrages zwischen dem Wallet-Anbieter und dem jeweiligen Schuldverschreibungsin- haber. Die Kosten für die Bereitstellung des Wallets trägt der Schuldverschreibungsin- haber. Voraussichtlich wird die Finexity AG selbst ein mit der FinX Blockchain kompa- tibles Wallet anbieten. Auf der FinX Blockchain gilt die Emission einer Schuldverschrei- bung und die Ausgabe des entsprechenden MAS Tokens als erfolgt, wenn die techni- sche Übertragung des MAS Tokens in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blö- cken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.