Ausgabebetrag und Wandlungskurs Musterklauseln

Ausgabebetrag und Wandlungskurs. Der Ausgabebetrag der bei Ausübung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte an die Wandelschuldverschreibungsgläubiger bzw. an die Zeichner von Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Bezugsrechten auszugebenden Aktien (Wandlungs- bzw. Bezugskurs) wird entsprechend den internationalen Kapitalmarktusancen ausgehend vom Kurs der Aktien der Gesellschaft bei Zuteilung der Anleihe ermittelt zuzüglich eines Aufschlags, welcher der Einschätzung der weiteren Kursentwicklung der Gesellschaft im Zusammenhang mit den bei vergleichbaren Kapitalmarkttransaktionen erzielten Aufschlägen am relevanten Markt entspricht. Da der Kurs der Aktie bei Ausgabe der Emission ein für die Konditionengestaltung der Wandelanleihe wichtiges Datum darstellt, ist es im Interesse der Gesellschaft gelegen, möglichste „Kontrolle“ über den Referenzkurs der Aktie der Gesellschaft zu dem für die Konditionsgestaltung maßgeblichen Zeitpunkt der Zuteilung zu haben. Gerade unter Bedachtnahme auf mögliche Kursschwankungen wird deutlich, dass sowohl der Kursverlauf, als auch die Markteinschätzung innerhalb einer zweiwöchigen Bezugsfrist – die ohne Bezugsrechtsausschluss einzuhalten wäre – durchaus sehr erheblichen Änderungen unterliegen können. Bei einer Emission mit Bezugsrechtsausschluss kann die Gesellschaft hingegen einen nach ihrer Einschätzung günstigen Zuteilungszeitpunkt vergleichsweise rasch und flexibel wählen. Auf diese Weise wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, innerhalb des Ermächtigungszeitraums attraktive Ausgabebedingungen zu einem aus ihrer Sicht optimalen Zeitpunkt flexibel festzusetzen und so ihre Wandlungs- bzw. Finanzierungskonditionen im Interesse aller Aktionäre zu optimieren. Gleichzeitig kann der erwarteten Einschätzung der Entwicklung des Aktienkurses Rechnung getragen und auf die zum Ausgabezeitpunkt üblichen Konditionen und Gepflogenheiten der internationalen Finanzmärkte eingegangen werden. Der Ausgabebetrag der übrigen Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, wie Gewinnschuldverschreibung und Genussrechte, die nicht mit einem Wandlungsrecht auf Aktien ausgestattet werden, wird nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem anerkannten Preisfindungsverfahren ermittelt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.