Common use of Ausgleich Clause in Contracts

Ausgleich. 1. Eine Vertragspartei, die eine bilaterale Schutzmaßnahme anwendet, konsultiert die andere Vertragspartei, um sich mit ihr auf einen angemessenen handelsliberalisierenden Ausgleich in Form von Zugeständnissen zu verständigen, die eine im Wesentlichen gleichwertige Wirkung auf den Handel haben oder dem Wert der zusätzlichen Zölle entsprechen, die sich aus der Schutzmaßnahme voraussichtlich ergeben. Die Vertragspartei, die eine bilaterale Schutzmaßnahme anwendet, sorgt dafür, dass die entsprechenden Konsultationen spätestens 30 Tage nach Beginn der Anwendung der bilateralen Schutzmaßnahme stattfinden können.

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Ausgleich. (1. ) Eine Vertragspartei, die eine bilaterale Schutzmaßnahme anwendet, konsultiert die andere Vertragspartei, um sich mit ihr auf einen angemessenen handelsliberalisierenden Ausgleich in Form von Zugeständnissen zu verständigen, die eine im Wesentlichen gleichwertige Wirkung auf den Handel haben oder dem Wert der zusätzlichen Zölle entsprechen, die sich aus der Schutzmaßnahme voraussichtlich ergeben. Die Vertragspartei, die eine bilaterale Schutzmaßnahme anwendet, Vertragspartei sorgt dafür, dass die entsprechenden Konsultationen spätestens Kon- sultationen binnen 30 Tage Tagen nach Beginn der Anwendung Inkraftsetzung der bilateralen Schutzmaßnahme stattfinden können.

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