Common use of Auskunft Clause in Contracts

Auskunft. Der Ingenieur hat dem Bauherrn und der kirchlichen Aufsichtsbehörde über die von ihm zu vertretenden Leistungen kurzfristig und ohne besondere Vergütung Auskunft zu geben, und zwar so lange, bis das rechnerische und baufachliche Prüfverfahren für die Baumaßnahme von der letzten Prüfungsinstanz für abgeschlossen erklärt ist. Diese Pflicht erlischt nicht mit der Vertragsbeendigung. § 15

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Auskunft. Der Ingenieur hat dem Bauherrn und der kirchlichen Aufsichtsbehörde über die von ihm zu vertretenden Leistungen kurzfristig und ohne besondere Vergütung Auskunft zu geben, und zwar so lange, bis das rechnerische und baufachliche Prüfverfahren für die Baumaßnahme von der letzten Prüfungsinstanz für abgeschlossen erklärt ist. Diese Pflicht erlischt nicht mit der Vertragsbeendigung. § 15.

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Samples: www.bistum-speyer.de, ha-viiib.drs.de

Auskunft. Der Ingenieur Architekt hat dem Bauherrn und der kirchlichen Aufsichtsbehörde über die von ihm zu vertretenden Leistungen kurzfristig und ohne besondere Vergütung Auskunft zu geben, und zwar so lange, bis das rechnerische und baufachliche Prüfverfahren für die Baumaßnahme von der letzten Prüfungsinstanz für abgeschlossen erklärt ist. Diese Pflicht erlischt nicht mit der Vertragsbeendigung. § 15.

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