Common use of Auskunfts- pflicht Clause in Contracts

Auskunfts- pflicht. Art. 254 1 Das Mietverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. 2 Befristet ist das Mietverhältnis, wenn es ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer endigen soll. 3 Die übrigen Mietverhältnisse gelten als unbefristet. 1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu über- geben und in demselben zu erhalten. 2 Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in:

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Samples: Obligation Law, Obligation Law, Obligation Law

Auskunfts- pflicht. Art. 254 1 Das Mietverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. 2 Befristet ist das Mietverhältnis, wenn es ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer endigen soll. 3 Die übrigen Mietverhältnisse gelten als unbefristet. 1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu über- geben und in demselben zu erhalten. 2 Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in: a. vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen; b. Mietverträgen über Wohn- oder Geschäftsräume. Art. 256a

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Samples: Obligation Law, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)

Auskunfts- pflicht. Art. 254 1 Das Mietverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. 2 Befristet ist das Mietverhältnis, wenn es ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer endigen soll. 3 Die übrigen Mietverhältnisse gelten als unbefristet. 1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu über- geben und in demselben zu erhalten. 2 Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in:

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Samples: Bundesgesetz