Sorgfaltspflicht Musterklauseln
Sorgfaltspflicht. Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig. Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab. Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist. Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.
Sorgfaltspflicht. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr/ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden;
Sorgfaltspflicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers auszuwählen und zu überwachen. Bei der Durchführung des Auftrages ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen strengstens verboten. Der Auftragnehmer hat für ein sauberes Auftreten und tägliche Körperpflege des Fahrpersonals zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten müssen die Hände gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden. Der Auftragnehmer hat weiters dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Fahrzeug sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und dem Stand der Technik entspricht, insbesondere muss das eingesetzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelmäßig inspiziert werden. Es dürfen nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Tanks, Wechselbrücken/Container, Kräne, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Das für den beauftragten Transport zustellende Fahrzeug muss, sofern im Transportauftrag nicht gegenteiliges vereinbart wird, den Anforderungen eines gedeckten Fahrzeuges laut CMR entsprechen. Beschädigungen an Planen und Aufbauten, Kondenswasser im Laderaum, nicht besenreine Ladeflächen und wenn der Laderaum nicht geruchsneutral ist, kann dies zu Fahrzeugablehnungen an den Ladestellen und zur Verrechnung von Kosten und Schadenersatz führen. Der Laderaum muss gereinigt sein, sodass gewährleistet ist, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Frachtgutes kommt. Bei Tankfahrzeugen muss ein Reinigungszertifikat von einem zertifizierten Reinigungsunternehmen vor der Beladung eingeholt werden. Den Bestimmungen des ADR, der StVO sowie des KFG ist in vollem Umfang zu entsprechen. Das Fahrzeug muss besenrein, sauber und geruchsfrei, sowie die Plane absolut dicht sein. Die Mindesthöhe des Aufliegers muss – soweit nicht anders vereinbart - innen 2,70 m betragen. Das gesetzlich höchst zugelassene Gesamtgewicht des LKW darf nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die höchstzulässigen Achslasten nicht überschritten werden und die Ladung ordnungsgemäß auf der Ladefläche verteilt ist. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen/Anweisungen behält sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausrüsten zu lassen. Ist dies nicht möglich, behält sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe der Fracht des...
Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank verpflichtet sich, bei der Antragstellung der Ausfallbürgschaft, der Ein- räumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie bei der Abwicklung notleidender Kredite bankübliche Sorgfalt anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforde- rungen zu erfüllen und sonstige relevante gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Ziffer 15 (Gesonderte Verwaltung) und Ziffer 17 (Sicherheiten) bleiben unberührt.
(2) Für Zwecke der Überwachung der Sicherheiten gelten die in dieser Ziffer 14(1) formu- lierten banküblichen Sorgfaltspflichten mit der Maßgabe, dass die Sicherheitenüber- wachung gemäß den internen Richtlinien der Hausbank in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorgaben des KWG und der MaRisk zu erfolgen hat. Auf Anfrage sind der Bürgschaftsbank diese internen Richtlinien zu überlassen. In jedem Fall darf durch Anwendung dieser Richtlinien keine Besserstellung der Hausbank gegenüber der Bürgschaftsbank erfolgen bzw. die Überwachung der Sicherheiten von durch die Bürgschaftsbank verbürgten Krediten darf kein geringeres Überwachungsniveau als im übrigen Kreditgeschäft darstellen. Ziffer 15 (Gesonderte Verwaltung) und Zif- fer 17 (Sicherheiten) bleiben unberührt.
(3) Die geldwäscherechtlichen Verpflichtungen der Bürgschaftsbank werden auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes durch die Hausbank wahrgenommen. Dies be- zieht sich unter anderem auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Insbesondere sind von den Hausbanken abweichende wirtschaftliche Berechtigte und das Bekanntwer- den von Umständen, nach denen verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf politisch exponierte Personen zu beachten sind, der Bürgschaftsbank umgehend mitzuteilen. Auf Anfrage sind der Bürgschaftsbank die Identifizierungsunterlagen unverzüglich und vollständig zu übermitteln.
Sorgfaltspflicht. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Bei der Verwendung des Fahrzeugs hat sich der Mieter stets an die lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich. Der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck sind mindestens alle 1000 km zu prüfen. Für das Auffüllen ist der Mieter verantwortlich. Motorenöl und Scheibenwischwasser sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung des ihm anvertrauten Fahrzeugs zurückzuführen sind.
Sorgfaltspflicht. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die anvertrauten Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft zu verrichten.
Sorgfaltspflicht. Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen ein- halten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter o- der Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.
Sorgfaltspflicht. 7.1 Technische Verbindung zum Onlineservice Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde verpflichtet, die technische Verbindung zum Onlineservice nur über die von der Ikano Bank gesondert mitgeteilten Onlineservice-Zugangskanäle (z.B. Internetadresse) herzustellen. Zur Erteilung von Zahlungsaufträgen und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto kann der Kunde die Verbindung zum Online-Banking auch über einen Zahlungsauslösedienst oder einen Kontoin- formationsdienst herstellen.
Sorgfaltspflicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines or- dentlichen Frachtführers auszuwählen und zu über- wachen. Bei der Durchführung des Auftrages ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen strengstens verboten. Der Auftragnehmer hat für ein sauberes Auftreten und tägliche Körperpflege des Fahrperso- nals zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten müssen die Hände gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden. Der Auftragnehmer hat weiters dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Fahrzeug sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und dem Stand der Technik entspricht, insbesondere muss das einge- setzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelmä- ßig inspiziert werden. Es dürfen nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Tanks, Wechselbrücken/Contai- ner, Kräne, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Das für den beauf- tragten Transport zustellende Fahrzeug muss, sofern im Transportauftrag nicht gegenteiliges vereinbart the event of unforeseen transport delays or transport damage or loss of goods in transit, the principal must be informed immediately by tele- phone and in writing. The contractor must indem- nify and hold the principal harmless for all resulting damages. In the event of obstacles at the place of loading or unloading or in the event of a delay in ac- ceptance or loading, the contractor must immedi- ately obtain instructions from the principal. In the event of delays and/or obstacles of any kind, the principal must be informed immediately.
Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat bei jedem Tanken – Reifendruck – Kühlwasser – Motoröl zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeughöhe besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen evtl. Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht eintritt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör sorgfältig und schonend zu behandeln. Außerdem sind bei Frostgefahr geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Mieter hat dabei die ihm mitgegebenen Bedienungs- und Betriebsanleitungen für alle Einrichtungen zu beachten. Kosten für alle während der Mietzeit zusätzlich benötigten Betriebsmittel (Öl, Gas, WC-Chemie usw.) gehen zu Lasten des Mieters.