Auskunfts- und Berichtigungsrecht Musterklauseln

Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Sie als Kunde haben gemäss Schweizerischem Datenschutzgesetz das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Basler Leben AG Daten von Ihnen bearbeitet und, wenn ja, welche. Sie können ferner verlan- gen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.
Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Sie und die versicherte Person haben Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf Berichtigung, Sper­ rung oder Löschung Ihrer gespeicherten oder im Dossier abge­ legten Daten.
Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Sie haben das Recht, auf schriftliche Anfrage über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informiert zu werden. Die Anfrage ist zu richten an: Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V. Xxx xxx Xxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx x.X. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung Ihrer nicht korrekt verarbeiteten Daten.
Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Sie können jederzeit und unentgeltlich Auskunft über den Umfang und den Zweck der über Sie gespeicherten Daten sowie ggf. über deren Herkunft und über Empfänger der Daten verlangen. Sie können jeder- zeit verlangen, dass unrichtige Daten auf Ihren Hinweis hin berichtigt werden. Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH vormals Unser Ortsnetz GmbH, Geschäftsführer: Xxxxx X. X. Xxxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxxx, Xxxx X. Xxxxxxxxxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Hinweise zum Datenschutz SCHUFA-Auskunft; Bonitätsprüfung Mit Ihrer Unterschrift auf dem Telekommunikationsvertrag willigen Sie ein, dass unserOrtsnetz der SCHUFA Holding AG Daten über die Bean- tragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über Sie von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird unserOrtsnetz der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemä- ßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmiss- brauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdaten- schutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldner- ermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beur- teilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sie können Auskunft bei der SCHUFA über die von Ihnen gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA – Auskunfts- und -Score-Ver- fahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 102166, 44721 Bochum – xxx.xxxxxx.xx Besondere Hinweise zur Nutzung des Online-Services Allgemeine Nutzungsdaten im Online-Service Soweit möglich werden bereits erhobene Daten im Online-Service nicht nochmals neu erhoben, sondern aus den bestehenden Systemen...
Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Sie können jederzeit und unentgeltlich Auskunft über den Umfang und Zweck der über Sie gespeicherten Daten sowie ggf. über deren Herkunft und Empfänger verlangen. Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten auf Ihren Hinweis hin berichtigt werden. Anfragen zum Thema Datenschutz und Serviceleistungen richten Sie bitte an Innogy Internet & Phone, T 0000 0 000000. Nutzung Ihrer Daten für Serviceleistungen INNOGY TELNET bietet Ihnen den Service an, dass Sie Vertragsänderungen (z. B. Änderung der DSL-Bandbreite, Vertragsverlängerung, Tarifänderung etc.) telefonisch vornehmen können. Im Rahmen dieses Service erhalten die Mitarbeiter der Service-Hotline Zugriff auf Ihre Kundendaten. Zum Schutz Ihrer Daten gegen unberechtigte Ände- rung müssen Sie sich mittels eines von Ihnen vorher festgelegten Kundenkennworts bei der Hotline identifizieren.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.