Common use of Auskünfte über den Schadenverlauf Clause in Contracts

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassenlas- sen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb inner- halb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden wor- den sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.helvetia.com, www.horbach24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 1) Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungFahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind sind, und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.gothaer.de, www.xxv24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Vollkaskoversicherung ▪ Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung Bil- dung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVoll- kaskoversicherung (SF-Klasse), - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genann- ten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.diebayerische.de, www.oeffentliche.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkaskoversicherung (SF-Klasse), - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern.

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Samples: www.xxv24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, Bei Anrechnung eines Schadenverlaufs dürfen wir uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbe- ginn entsprechend Ihrem vom Vorversicherer bestätigten Schadenverlauf zu ändern.

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Samples: www.insurancestation.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entspre- chende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.innofima.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungFahr- zeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt Neueinstufung ausge- wirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entspre- chende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.fairmilienburg.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 1) Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind sind, und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.landratsamt-roth.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des FahrzeugsFahrzeuges, - Beginn und Ende des Vertrags Vertrages für das FahrzeugFahr- zeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs Fahrzeuges in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahrzeuges, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: ais-w.com

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- Haftpflichtversicherung und der VollkaskoversicherungVollkasko, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt habenha- ben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: rauch-versicherungen.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungFahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.daimler-fleetmanagement.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- versicherung und der VollkaskoversicherungVollkasko, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.sv-sachsen.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkaskover- sicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entspre- chende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.insurancestation.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neuein- stufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.wgv.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das FahrzeugVertrages, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung (vgl. I.3) ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.xxv24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung405-FP/P347 7.08 (VII.08 ??????) Fahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind wor- den sind, und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.insurancestation.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer Versicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb inner- halb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden wor- den sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Die endgültige Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Bescheinigung des letzten Versicherers. Sonder- einstufungen werden nicht berücksichtigt.

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Samples: www.wwk.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags Vertrages für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Kraftfahrzeug- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungFahrzeugvollversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.insurancestation.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkasko- versicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind sind, und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.xxv24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben Versicherer ge- ben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb in- nerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst auf- gelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet geleis- tet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Die endgültige Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Bescheinigung des letzten Versicherers. Sonder- einstufungen werden nicht berücksichtigt.

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Samples: www.xxv24.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 I.5.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schaden- verlaufs Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neu- einstufung Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb in- nerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst auf- gelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet geleis- tet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits ent- sprechende entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.

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Samples: www.aap-insurance.de