Common use of Auskünfte über den Schadenverlauf Clause in Contracts

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Sie keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rers, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Schaden- verlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung Neu- einstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag Ver- trag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 I. 8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – Sondereinstufungen, insbesondere die Sondereinstufung in die SF-Klasse 2 (I.2.2.2), der Partner- rabatt (I.2.3), der Einzelfahrerrabatt (I.2.7), das Wechsel- kennzeichen (I.2.8) und der Rabattschutz (I.3.5) - mit Ausnahme Aus- nahme der Regelung nach I.2.2.1 - werden nicht berücksichtigtberück- sichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-Dienstleistungs- GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrich- tung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem ei- nem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen einzu- stufen war.

Appears in 2 contracts

Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Vollkaskoversicherung ▪ Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung Bil- dung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen Sondereinstufun- gen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfrei- heitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Glocken- xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 2 contracts

Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVoll- kaskoversicherung (SF-Klasse), Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genann- ten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen VersichererVersi- cherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 I.2.2 und I.2.3 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 "Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System" in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies Die ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen Klasse M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 1) Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind sind, und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 2) Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug Fahr- zeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 Absatz 1 zu geben. Das gleiche gilt, wenn Sie die Über- tragung des Schadenverlaufs auf einen bei einem anderen Versicherer bestehenden Vertrag beantragt oder einer solchen Übertragung zugestimmt haben, und zwar auch dann, wenn Ihr Vertrag bei uns fortbesteht. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 I.2.2 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 . 3) Ist Ihr Vertrag nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 2 in die SF-SF- Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-Dienst- leistungs GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 Absatz 4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen . 4) Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem anderen Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstfahrtversicherung Tageskasko

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der KfzKraftfahrzeug-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkas- koversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf ist für die Einstufung maß- geblich. Liegt uns zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorver- sichererauskunft noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags unter Vorbehalt. Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag oder im Versicherungsschein genannte Schadenfreiheitsklasse und den Beitragssatz ab Ver- tragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über den Schadenver- lauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen Sonderein- stufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 I.2.2 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Sie keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rers, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben Versicherer ge- ben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb in- nerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst auf- gelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet geleis- tet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Die endgültige Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Bescheinigung des letzten Versicherers. Sonder- einstufungen werden nicht berücksichtigt. I.8.2 I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt be- rechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 berücksich- tigt. I.9.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheits-rabatt-system in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftsein richtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-SF- Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 I.9.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen I.9.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines ei- nes Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer Vorver- sicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb inner- halb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden wor- den sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Anfra- ge Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 I. 8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen tatsäch- lichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag nach der maßgeblichen Tabelle Tabel- le in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft einge- stuft oder einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Sie keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rers, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassenlas- sen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb inner- halb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden wor- den sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtetver- pflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 I. 8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 und I.2.2.2 – werden nicht berücksichtigtberück- sichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fort- bestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung zu- ständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilenmitzu- teilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-SF- Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrich- tung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem ei- nem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen einzu- stufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 I. 8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Sie keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherers, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende ent- sprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtetverpflich- tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen SchadenverlaufScha- denverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-SF- Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KGGmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer Vor- versicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: Kraftfahrtversicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.: I.8.2 I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz- Haftpflicht und der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Ihr Fahrzeug Vollkasko Ihren Pkw bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug Pkw nach I.8.1 I. 9.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauftatsächlichen I.9.3 Während des Versicherungsverhältnisses können Sie jederzeit eine Bescheinigung über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Vollkasko verlangen. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigtDie Bescheinigung übersenden wir innerhalb von 15 Tagen nachdem Sie diese bei uns angefordert haben. I.8.3 I.9.4 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S (Schadenklasse) eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, berechtigt dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies Wir melden die SF-Klasse zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sowie die Anzahl der in dieser noch nicht berücksichtigten Schäden zusammen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, Ihrer Versicherungsschein-Nummer, dem amtlichen Kennzeichen des bisher versicherten Fahrzeugs sowie dem Datum, zu dem der Versicherungsvertrag beendet wurde. Die zuständige Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Sie keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rers, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: Kraftfahrtversicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkaskoversicherung (SF-Klasse), Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genannten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 I.2.2 und I.2.3 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 "Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System" in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies Die ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen Klasse M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Schadenver- laufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende entspre- chende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtetverpflich- tet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen SchadenverlaufScha- denverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-SF- Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Ge- meinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit der- zeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Glxxxxxxxxxxx- xxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer Vorversi- cherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das FahrzeugVertrages, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung (vgl. I.3) ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrages in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt be- rechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen Sonderein-, -um- oder -rückstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: Art und Verwendung des Fahrzeugs, Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVoll- kaskoversicherung (SF-Klasse), Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind und ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, nach Abschluss eines Vertrags den im Antrag genann- ten Schadenfreiheitsrabatt ab Vertragsbeginn entsprechend den Angaben des Vorversicherers über Ihren tatsächlichen Schadenverlauf zu ändern. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Ver- trags Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversi- cherung Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen VersichererVersi- cherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 I.2.2 und I.2.3 – werden nicht berücksichtigt. I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle in Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“ in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen dort einzustufen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrages berechtigt, dies der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer mitzuteilen. Dies Die ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4 abrufbar sein. I.8.4 Beantragen Geben Sie in Ihrem Antrag keine Übernahme des Schadenverlaufs aus dem Vertrag Ihres Vorversiche- rersVorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemein- schaftseinrichtung Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen Klasse M, 0 oder S einzustufen war.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung