Typklasse Musterklauseln

Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, wird Ihr Fahrzeug einer Typklasse zugeordnet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Ein unabhängiger Treuhänder untersucht jährlich die Schadenbedarfe aller Fahrzeugtypen. Dabei wird ermittelt, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich die Typklasse Ihres Fahrzeugs, wird die damit verbundene Beitragsänderung mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Ist für ein Fahrzeugtyp kein Schadenbedarfsindexwert ermittelt, wird eine Typklasse von uns festgelegt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 2 entnehmen.
Typklasse. K.1.1 Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, wird Ihr Fahrzeug einer Typklasse zugeordnet. K.1.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zu- ordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsände- rung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. K.1.3 Für Pkw, die nicht im Typklassenverzeichnis aufgeführt sind, wird ei- ne Typklasse und/oder ein Beitrag von uns festgesetzt. In diesem Fall wird die Beitragsvereinbarung unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Beitrag, so- bald das Fahrzeug in das Typklassenverzeichnis eingestuft worden ist, rückwir- kend ab Beginn des Versicherungsvertrags berechnet wird. Dabei können sich neben der Typklasse auch Änderungen weiterer Fahrzeugdaten (z. B. Anzahl der Plätze) auf den Beitrag auswirken.
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Für Pkw, die nicht im Typklassenverzeichnis aufgeführt sind oder die nicht mit der serienmäßigen Motorleistung ausgestattet sind, wird der Beitrag auf Anfrage von uns nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungs- technik festgesetzt.
Typklasse. Versichern Sie einen Pkw, oder einen Selbstfahrervermiet-Pkw, richtet sich der Ver- sicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeuges. Ihrem Versicherungsschein kön- nen Sie entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrages zuge- ordnet worden ist. Die Zuordnung von Fahrzeugen zu einer Typklasse wird von einem Treuhänder vor- genommen. Ist dies noch nicht geschehen, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Entscheidend für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Ein- tragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtli- chen Urkunden. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtypes im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versi- cherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabelle in Anhang 2.
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Die Zu- ordnung wird von einem Treuhänder vorgenommen. Ist dies noch nicht erfolgt, legen wir eine Typklasse vorläufig fest. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein), hilfsweise in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden. Wir sind berechtigt, einmal im Kalenderjahr die Zuordnung der Fahr- zeuge zu den Typklassen in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu ändern. Dabei wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versi- cherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Insbesondere sind wir berechtigt, die Feststellungen des unabhängigen Treuhänders zu der Typenstatistik zu berücksichtigen. Die damit verbundene Beitrags- änderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
Typklasse. Regionalklasse (Zulassungsbezirk)
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug für die Laufzeit des Vertrags zugeordnet worden ist.
Typklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Versicherungsvertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Um- fang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Scha- denbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres wirksam. Schadenbedarf ist der Quotient aus den Schadenaufwendungen für die im Kalenderjahr gemeldeten Versicherungsfälle eines Fahrzeugtyps und der Zahl der Jahreseinheiten (nach der Versicherungsdauer im Kalen- derjahr ermittelte Zahl der Verträge) dieses Fahrzeugtyps. Der Index- wert gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines Fahrzeugtyps zum vergleichbaren Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen wieder. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 4 entnehmen.