Regionalklasse Musterklauseln

Regionalklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Ein unabhängiger Treuhänder untersucht jährlich die Schadenbedarfe aller Regionen. Für die Region, in welcher der Wohnsitz des Halters Ihres Fahrzeugs liegt, gilt: Es wird ermittelt, ob und in welchem Umfang sich deren Schadenbedarf im Verhältnis zu dem aller Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich die Regionalklasse Ihres Fahrzeugs, wird die damit verbundene Beitragsänderung mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Zulassungsbezirk, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, wird Ihr Vertrag entsprechend dem Zulassungs- bezirk einer Regionalklasse zugeordnet. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf des Zulassungsbezirks im Verhältnis zu allen Zulas- sungsbezirken erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirkes im Verhältnis zu dem aller Zulassungsbezirke, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen Regionalklasse führen. Die damit verbun- dene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 3 entnehmen.
Regionalklasse. Richtet sich die Versicherungsprämie nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zuge- ordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulas- sungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versiche- rungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklas- se Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu al- len Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Re- gionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regi- onalklasse führen. Die damit verbundene Prämienänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirk- sam. Die Klassengrenzen können Sie der Tabelle im Anhang 4 entnehmen.
Regionalklasse. K.2.1 Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Hal- ters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Firmensitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. K.2.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse. Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Bezirk, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist das amtliche Kennzeichen, das uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungs- schein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug für die Laufzeit des Vertrages zugeordnet worden ist.
Regionalklasse. K.2.1 Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Hal- K.2.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse. Außerdem richtet sich der Versicherungsbeitrag für Ihren PKW in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sowie für Xxxxx­ xxxxx in der Kfz-Haftpflicht- und in der Teilkaskoversicherung nach dem Wohnsitz des Halters. Dabei kommt es auf den Wohnsitz an, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. In Ihrem Versicherungsschein sehen Sie, welcher Regionalklasse Ihr Fahr­ zeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadensbedarf der Region, in welcher der Xxxx­ xxxx des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder ver­ ringert hat. Ändert sich der Schadensbedarf Ihrer, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbunde­ ne Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungs­ jahrs wirksam. Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabelle in Anhang 4. B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF024 D F1P338 X Zudem richtet sich der Beitrag für PKW und Krafträder, Leichtkrafträ­ der, Kleinkrafträder, Trikes und Quads in der Kfz-Haftpflicht-, Vollkas­ ko- und Teilkaskoversicherung nach dem Alter des Versicherungsneh­ mers. Bei PKW, Krafträdern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern berücksichtigen wir zusätzlich noch das Alter des jüngsten Fahrers. Während der Vertragslaufzeit passen wir den Beitrag den veränder­ ten Lebensaltern an. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des Versicherungsjahrs wirksam, in dem sich die Ände­ rung des Lebensalters auswirkt. Das Alter des Versicherungsnehmers und jüngsten Fahrers spielt bei den oben genannten Fahrzeugen für die Prämienberechnung keine Rolle bei Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und bei Verträ­ gen mit juristischen Personen als Versicherungsnehmer.
Regionalklasse. Versichern Sie einen Pkw, ein zulassungspflichtiges Kraftrad, einen Lieferwagen oder eine landwirtschaftliche Zugmaschine richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, an dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Ihr Vertrag wird entspre- chend dem Zulassungsbezirk einer Regionalklasse zugeordnet. Ihrem Versicherungs- schein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrages zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf des Zulassungsbezirkes im Verhältnis zu allen Zulassungsbezirken erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Zulassungsbezirkes im Verhältnis zu dem aller Zulassungsbezirke, kann dies zu einer Zuordnung zu einer anderen Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Be- ginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Die Klassengrenzen finden Sie in der Tabelle im Anhang 3. Berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung Ihr Lebensalter und das des jüngsten Nutzers, passen wir den Vertrag jährlich an das veränderte Lebensalter an. Eine damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des Versicherungsjahres der Änderung des Alters wirksam.
Regionalklasse. Keine Regelung
Regionalklasse. Zulassungsbezirk