Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt-System nach Abschnitt I ändern.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich auf Grund der Regelungen zum Schadenfreiheits- rabatt-System ändern.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. L.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag wird durch den konkreten Schadenverlauf des Vertrages beeinflusst. Zu den Weiter- oder Umstu- fungen siehe die Regelungen nach Abschnitt I.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheits- rabatt-System nach Anhang 2 ändern. Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Merkmale zur Beitrags- berechnung nach Anhang 1 "Merkmale zur Beitragsberechnung" oder Anhang 5 "Berufs-/Tarifgruppen", die die Beitragsberechnung bestim- men, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssen- kung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels Anhang 2: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System Anhang 3: Tabellen zu den Typklassen Anhang 4: Tabellen zu den Regionalklassen Anhang 5: Berufs-/Tarifgruppen Fassung Oktober 2017 / 00-000-0000 Sofern Sie mit uns den Unfallmeldedienst vereinbart haben, gelten hierfür diese Bestimmungen. Ihrem Antrag oder dem Versicherungsschein entnehmen Sie, ob Sie den Unfallmeldedienst vereinbart haben.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsra- batt-System Anhang 1 ändern.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheitsra- batt-System nach Abschnitt I ändern. Kein Kündigungsrecht nach G.2.7 haben Sie, sofern eine Beitragserhöhung ausschließlich auf eine Rück- stufung bei schadenbelastetem Verlauf zurückzuführen ist.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum Schadenfreiheits- rabatt-System nach Anhang 2 ändern. Ändern sich während der Laufzeit des Vertrags Merkmale zur Beitrags- berechnung oder zu den Berufs-/Tarifgruppen, die die Beitragsberech- nung bestimmen, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Änderung des Schadenfreiheitsrabatts. K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsels Anhang 2: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System Anhang 3: Tabellen zu den Typklassen Anhang 4: Tabellen zu den Regionalklassen Haben Sie mit uns Topschutz für - Pkw nach Anhang 5 Nr. 7 - Lkw im Werkverkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t nach Anhang 5, Nr. 15 und 22 vereinbart, gelten hierfür die: - Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) - Zusatzbedingungen für die Versicherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden bei Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (ZB-BBB) in der jeweils bei Vertragsbeginn geltenden Fassung, sofern in diesem Anhang nichts anderes vereinbart ist. Ob Sie den Topschutz vereinbart haben, können Sie Ihrem Antrag oder Versicherungsschein entnehmen.