Common use of Auskünfte über den Schadenverlauf Clause in Contracts

Auskünfte über den Schadenverlauf. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Aus- künfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtver- sicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versiche- rer? Dann müssen wir ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben. Wir informieren den Nachversicherer über den tatsächlichen Schaden- verlauf, nicht über Sondereinstufungen.

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Samples: www.vpv.de, www.huk.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- und in der VollkaskoVollkas- koversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Aus- künfte Auskünfte erteilt worden sind. Die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf ist für die Einstufung maß- geblich. Liegt uns zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorver- sichererauskunft noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags unter Vorbehalt. Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag oder im Versicherungsschein genannte Schadenfreiheitsklasse und das Ergebnis den Beitragssatz ab Ver- tragsbeginn entsprechend der Anfrage zu speichern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtver- sicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versiche- rer? Dann müssen wir ihm auf Anfrage diese Auskünfte geben. Wir informieren den Nachversicherer Auskunft des Vorversicherers über den tatsächlichen Schaden- verlauf, nicht über SondereinstufungenSchadenver- lauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern.

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Samples: www.free2move.com, www.volvocars-haendler.de

Auskünfte über den Schadenverlauf. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Aus- künfte erteilt worden sind. Wir sind berechtigt, beim Vorversicherer zum Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis der Anfrage zu speichern. Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflichtver- sicherung Haftpflicht- versicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versiche- rerVersi- cherer? Dann müssen sind wir berechtigt und verpflichtet, ihm auf Anfrage diese Auskünfte zu geben. Wir informieren den Nachversicherer über Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schaden- verlaufSchadenverlauf, nicht über auf Sondereinstufungen.

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