Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – Art und Verwendung des Fahrzeugs, – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen geleistet worden sind und – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- lauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt.
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Sources: KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende folgen- de Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – Art und Verwendung des Fahrzeugs, – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen geleistet worden sind und – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen VersichererVersiche- rer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- lauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt.
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Sources: KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – Art und Verwendung des Fahrzeugs, – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkaskover- sicherung, – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen Zahlungen geleistet worden sind und – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- lauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden Schadenverlauf, nicht berücksichtigtauf Sondereinstufungen.
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Sources: KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – • Art und Verwendung des Fahrzeugs, – • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkasko- versicherung, – • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, – • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen Zahlungen geleistet worden sind sind, und – • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- laufSchadenverlauf. Sondereinstufungen Sonder- einstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigtberück- sichtigt.
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Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – - Art und Verwendung des Fahrzeugs, – - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, – - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, – - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen Zahlungen geleistet worden sind und – - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- laufSchadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung und Einstufungen des Rabattschutzes nach I.2.2.1 – I.3.6 werden nicht berücksichtigt.
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Sources: Kraftfahrtversicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – • Art und Verwendung des Fahrzeugs, – • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, – • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, – • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen Zahlungen geleistet worden sind und – • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- laufSchadenverlauf. Sondereinstufungen – - mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – - sowie Einstufungen aufgrund des Rabattschutzes werden nicht berücksichtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: – - Art und Verwendung des Fahrzeugs, – - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, – - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, – - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des FahrzeugsFahr- zeugs, die sich noch nicht auf seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, – - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zah- lungen Zahlungen geleistet worden sind und – - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende entspre- chende Auskünfte erteilt worden sind.
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Kfz- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenver- laufScha- denverlauf. Sondereinstufungen – - mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – - werden nicht berücksichtigt.
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Sources: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft