Auskünfte über den Schadenverlauf. I.9.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs fol- gende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: I.9.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versi- cherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ih- rem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.9.1 zu geben.
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