Auskünfte über den Schadenverlauf. I.5.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Scha- denverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen in- nerhalb von drei Jahren nach deren Bildung auf- gelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind. I.5.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug nach I.5.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxx. Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt.
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Samples: Kraftfahrversicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.5.1 I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Scha- denverlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • – Art und Verwendung des Fahrzeugs, • – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, • – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen in- nerhalb innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung auf- gelöst aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet Zah- lungen geleistet worden sind und • – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.5.2 I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug Fahrzeug nach I.5.1 I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxtatsächlichen Schadenver- lauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt.
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Samples: KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.5.1 I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Scha- denverlaufs folgende Schadenverlaufs folgen- de Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • – Art und Verwendung des Fahrzeugs, • – Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • – Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • – Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, • – ob für ein Schadenereignis Rückstellungen in- nerhalb innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung auf- gelöst aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet Zah- lungen geleistet worden sind und • – ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.5.2 I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen VersichererVersiche- rer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug Fahrzeug nach I.5.1 I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxtatsächlichen Schadenver- lauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigt.
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Samples: KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.5.1 I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Scha- denverlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen in- nerhalb innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung auf- gelöst aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet geleistet worden sind und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.5.2 I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug Fahrzeug nach I.5.1 I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxtatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen - mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 - sowie Einstufungen aufgrund des Rabattschutzes werden nicht berücksichtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.5.1 I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Scha- denverlaufs Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen: • Art und Verwendung des Fahrzeugs, • Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, • Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkasko- versicherung, • Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung seinen Schadenfreiheitsrabatt ausgewirkt haben, • ob für ein Schadenereignis Rückstellungen in- nerhalb innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung auf- gelöst aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleis- tet geleistet worden sind sind, und • ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
I.5.2 I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Aus- künfte Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahr- zeug Fahrzeug nach I.5.1 I.8.1 zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxtatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen Sonder- einstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1 – werden nicht berücksichtigtberück- sichtigt.
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