Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte vom Vorversicherer geben zu lassen: a Art und Verwendung des Fahrzeugs, b Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, c Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, d die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus ausgewirkt haben, e in der Kfz-Haftpflichtversicherung, falls erforderlich, auch die übrigen in § 5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) genannten Daten,
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Auskünfte über den Schadenverlauf. I.8.1 Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs folgende Auskünfte Aus- künfte vom Vorversicherer geben zu lassen:
a Art und Verwendung des Fahrzeugs,
b Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,
c Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflicht- und der VollkaskoversicherungVollkaskoversi- cherung,
d die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus ausgewirkt haben, e in der Kfz-Haftpflichtversicherung, falls erforderlich, auch die übrigen in § 5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) genannten Daten,
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung