Auslagen und Kosten. Der Auftraggeber trägt die notwendigen Aufwendungen (Auslagen und sonstige Kosten), die der Bank bei der Ausführung von Aufträgen durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Zu den notwendigen Aufwendungen gehören insbesondere auch Zahlungen, die die Bank für den Auftraggeber aufgrund der Regelungen zur Abwicklungsdisziplin in der Zentralverwah- rerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014, in Verbindung mit Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/1229 der Kommission) leistet (u. a. Zahlung etwaiger Geldbußen, Preisdiffe- renzen, Entschädigungen sowie Kosten des Eindeckungsgeschäftes einschließlich Sicher- heiten und Transaktionsgebühren des die Eindeckung vornehmenden Mittlers); hierfür kann die Bank einen Vorschuss vom Auftraggeber verlangen. Die Bank kann ersatzpflichtige Auf- wendungen in Pauschalsätzen erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auslagen und Kosten. Der Auftraggeber trägt die notwendigen Aufwendungen (Auslagen und sonstige Kosten), die der Bank bei der Ausführung von Aufträgen durch Dritte in Rechnung gestellt werden. Zu den notwendigen Aufwendungen gehören insbesondere auch Zahlungen, die die Bank für den Auftraggeber aufgrund der Regelungen zur Abwicklungsdisziplin in der Zentralverwah- rerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014, in Verbindung mit Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2018/1229 der Kommission) leistet (u. a. Zahlung etwaiger Geldbußen, Preisdiffe- renzenPreisdifferenzen, Entschädigungen sowie Kosten des Eindeckungsgeschäftes einschließlich Sicher- heiten Sicherheiten und Transaktionsgebühren des die Eindeckung vornehmenden Mittlers); hierfür kann die Bank einen Vorschuss vom Auftraggeber verlangen. Die Bank kann ersatzpflichtige Auf- wendungen Aufwendungen in Pauschalsätzen erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen