Auslagerung. Die Gesellschaft hat Tätigkeiten auf die folgenden Unter- nehmen ausgelagert: • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (IT- Revision) • Collateral Management (BNP Paribas Securities Ser- vices S. C. A.) Sofern die Gesellschaft für das Sondervermögen weitere Funktionen auf andere Unternehmen auslagert, enthält der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes hierzu zusätzli- che Angaben.
Auslagerung. Die Gesellschaft hat folgende Aufgaben anderen Unternehmen übertragen: • Teile des Betriebs der IT-Systeme (Informationstechnologie und EDV) wurde ausgelagert an die Uni- versal-IT Services-GmbH, Frankfurt am Main. • Teile des Betriebs der IT-Systeme (Informationstechnologie und EDV) wurde ausgelagert an die Fujitsu Technology Solutions GmbH, München. • Die Bereitstellung von IT-Lizenzen wurde ausgelagert an die Universal-Beteiligungs- und Servicege- sellschaft mbH, Frankfurt am Main. • Teile der Interne Revision wurden ausgelagert an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main.
Auslagerung. Die Gesellschaft hat folgende Aufgaben anderen Unternehmen übertragen: • Betrieb der IT-Systeme (Informationstechnologie und EDV) • Interne Revision • Dienstleistungen der Fondsadministration ab dem 19. September 2018 an die Universal-Invest- ment-Gesellschaft mbH
Auslagerung. Der AIFM hat folgende Aufgabe auf ein anderes Unternehmen übertragen: Aktuell sind keine Aufgaben an andere Unternehmen übertragen.
Auslagerung. Die Gesellschaft hat die folgenden Tätigkeiten auf Dritte ausgelagert: ■ Innenrevision der Gesellschaft: Auslagerung an Xxxxx Xxxxx GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Xxxxxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxx. ■ Fondsadministration und Risikomessung: Auslagerung an Société Générale Securities Services GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx. Aufgrund der o.g. ausgelagerten Bereiche und der Unabhängigkeit der Gesellschaft bezogen auf diese Bereiche, ergeben sich aus den Auslagerungen keine Interessenskonflikte.
Auslagerung. Der Auslagerungsauftrag hat vom Auftraggeber auszugehen und hat rechtzeitig, d.h. mind. 48 Stunden vor dem beabsichtigten Auslagerungs- termin zu erfolgen. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt, die Legitimation des Herausverlangenden zu prüfen. Bevor die Auslagerung auch nur eines Teils der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu begleichen (Art. 8 und Art. 10). Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Auftraggeber für das Umstellen der Möbel, Öffnen der Kisten und allfällige andere Arbeits- leistungen aufzukommen. Bei allen Bezügen hat der Lagerhalter Anrecht auf einen Empfangsschein. Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen Ein- lagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, so hat der Lagerhalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen.
Auslagerung. 109. (1) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Funktionen oder Geschäftstätigkeiten an Dienstleister auslagern, bleiben für die Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Die auslagernden Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben sicherzustellen, dass
Auslagerung. Die Gesellschaft hat folgende Aufgaben anderen Unternehmen übertragen: • Betrieb der IT-Systeme (Informationstechnologie und EDV) • Interne Revision
Auslagerung. § 86. (1) Verträge von kleinen Versicherungsunternehmen, durch die Teile der Geschäftsgebarung innerhalb der gemäß § 83 Abs. 1 erteilten Konzession, insbesondere der Vertrieb, die Bestandsverwaltung, die Leistungsbearbeitung, das Rechnungswesen, die interne Revision, das Risikomanagement, die Vermögensveranlagung oder die Vermögensverwaltung zur Gänze oder in wesentlichem Umfang einem anderen Unternehmen übertragen werden sollen (Auslagerungsverträge) sind der FMA rechtzeitig vor der Auslagerung anzuzeigen. Sie bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die FMA.
Auslagerung. Der AIFM hat folgende Aufgaben auf ein anderes Unternehmen übertragen: