Auslagerung. 8.1.1 Die Auslagerung erfolgt aufgrund von Verfügungen der BLE. Die Auslieferung der Ware darf erst erfolgen, wenn der Original-Abholschein der BLE beim Lagerhalter vorliegt oder von der BLE die Freistellung in anderer Weise, z. B. per E-Mail, erteilt wurde. 8.1.2 Im Zuge der Auslagerung ist die Ware über die von der BLE anerkannte, geeichte Waage auf dem Betriebsgelände zu verwiegen und frei auf das bereitgestellte Transportmittel zu liefern. Die Auslagerungsbelege (Lieferscheine), auf denen der Empfang der Ware vom Abholer zu bestätigen ist, müssen folgende Angaben beinhalten: - Partie-Nummer/Warenart/Lagerstelle - Datum und Nummer des Abholscheins - Empfänger - Kennzeichen/Name des Transportmittels - Gewicht - Verladetag - Bekanntmachung-Nummer Sie sind Grundlage für die Auslagerungsmeldung an die BLE. Diese ist jeweils vor dem 10. des Folgemonats nach Auslagerung der jeweiligen Abholscheinmenge an die BLE-Zentrale und an die zuständige Außenstelle zu senden. 8.1.3 Im Zuge einer Auslagerung erforderlich werdende Verwiegungen auf Waagen, die nicht von der BLE anerkannt sind, bedürfen der Zustimmung in Textform durch die BLE. 8.1.4 Wird Getreide vom Käufer nach Ablauf der Abholfrist auf eigene Kosten und Gefahr in den Lagerräumen weitergelagert, muss der Lagerhalter diesen Eigentumswechsel verdeutlichen, indem er die Eigentumsschilder und Partietafeln der BLE von der verkauften Ware entfernt. 8.1.5 Das Getreide ist vom Lagerhalter am letzten Tag der Abholfrist auszubuchen. Dies ist der BLE mit Auslagerungsmeldung, jeweils vor dem 10. des Folgemonats, gemäß Verteiler zu melden.
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Samples: Warenspezifische Bestimmungen
Auslagerung. 8.1.1 Der Lagerhalter ist bei Vorweisen des Lagervertrages verpflichtet, das Lagergut herauszugeben. Ohne Lagervertrag ist der Lagerhalter nicht berechtigt, das Lagergut herauszugeben. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt: Die Legitimation des Herausverlangenden weiter zu prüfen. Bevor die Auslagerung erfolgt aufgrund auch nur eines Teils der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu begleichen. Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Lagernehmer für das Umstellen der Möbel, öffnen der Kisten und allfällige andere Arbeitsleistungen aufzukommen. Wir verrechnen für einen Mitarbeiter, pro Stunde Fr. 80.- exkl. An-/Rückfahrt von Verfügungen Luzern, exkl. MwSt. Bei Teilbezügen hat der BLELagerhalter Anrecht auf einen Empfangsschein. Die Auslieferung Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen Einlagerung) kann der Ware darf erst erfolgenLagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, wenn so hat der Original-Abholschein Lagerhalter Anspruch auf eine ange- messene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen. Auch hierfür werden pro Mitarbeiter Fr. 80.- pro Stunde verrechnet, exkl. An-/Rückfahrt nach Luzern, exkl. MwSt. Mängel bei der BLE beim Lagerhalter vorliegt Rücknahme des Gutes müssen durch den Lagernehmer sofort gerügt werden. Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes verliert er alle Schadenersatzansprüche. Ansprüche für fehlendes Lagergut oder von der BLE die Freistellung in anderer Weise, z. B. per E-Mail, erteilt wurde.
8.1.2 Im Zuge äusserlich erkennbare Schäden sind anlässlich der Auslagerung ist die Ware über die selbst, andere Ansprüche innerhalb von der BLE anerkannte, geeichte Waage auf dem Betriebsgelände zu verwiegen und frei auf das bereitgestellte Transportmittel zu liefern. Die Auslagerungsbelege (Lieferscheine), auf denen der Empfang der Ware vom Abholer zu bestätigen ist, müssen folgende Angaben beinhalten: - Partie-Nummer/Warenart/Lagerstelle - Datum und Nummer des Abholscheins - Empfänger - Kennzeichen/Name des Transportmittels - Gewicht - Verladetag - Bekanntmachung-Nummer Sie sind Grundlage für die Auslagerungsmeldung an die BLE. Diese ist jeweils vor dem 10. des Folgemonats sieben Tagen nach Auslagerung dem Lagerhalter schriftlich anzuzeigen. Nimmt der jeweiligen Abholscheinmenge an Lagernehmer selbst oder dessen Beauftragter/Umzugsspedition (nicht der Lagerhalter) die BLE-Zentrale Ein- und an die zuständige Außenstelle zu senden.
8.1.3 Im Zuge einer Auslagerung erforderlich werdende Verwiegungen auf WaagenAuslagerungen vor, die nicht von der BLE anerkannt sind, bedürfen der Zustimmung in Textform durch die BLE.
8.1.4 Wird Getreide vom Käufer nach Ablauf der Abholfrist auf eigene Kosten und Gefahr in den Lagerräumen weitergelagert, muss so ist der Lagerhalter diesen Eigentumswechsel verdeutlichen, indem er die Eigentumsschilder und Partietafeln der BLE von der verkauften Ware entferntjeglicher Lagerhaftung enthoben.
8.1.5 Das Getreide ist vom Lagerhalter am letzten Tag der Abholfrist auszubuchen. Dies ist der BLE mit Auslagerungsmeldung, jeweils vor dem 10. des Folgemonats, gemäß Verteiler zu melden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Auslagerung. 8.1.1 Die 5.1. Der Auslagerungsauftrag muss schriftlich vom Einlagerer oder eines Bevollmächtigten erfolgen und folgende Angaben enthalten:
a) Lagerobjekt-Nummer gemäss der aktuellen Lagerliste,
b) Art der Verpackung,
c) Datum der Auslagerung,
d) Name und Adresse des Empfängers, Art der Übergabe sowie allenfalls ein separater Auftrag für den Transport,
e) Anweisung über allfällige Prüfungen des Lagergutes. Für die Auslagerung erfolgt aufgrund ist WF die notwendige Zeit für eine fachgerechte Bereitstellung einzuräumen.
5.2. WF ist nicht verpflichtet, eine teilweise Auslagerung des eingelagerten Lagergutes vorzunehmen, bevor nicht sämtliche Forderungen von Verfügungen WF gegenüber dem Einlagerer beglichen sind.
5.3. Bei Teilauslagerungen wird dem Einlagerer eine angepasste Lagerliste zugeschickt. Diese gilt als genehmigt, sofern der BLEEinlagerer nicht innert acht Tagen nach Erhalt schriftlich Einwände erhebt.
5.4. Der Einlagerer, auf dessen Name die Ware eingelagert ist, gilt als verfügungsberechtigt. WF ist berechtigt, bei der Übergabe des Lagergutes vom Einlagerer oder dem vom Einlagerer bezeichneten Empfänger einen Ausweis über deren Identität zu verlangen.
5.5. Auslagerungen erfolgen nur gegen eine Empfangsbestätigung, die durch den Einlagerer oder einen von diesem bezeichneten Empfänger bei Übergabe unterzeichnet wird. Die Auslieferung der Ware darf erst erfolgen, wenn der Original-Abholschein der BLE beim Lagerhalter vorliegt oder von der BLE die Freistellung in anderer Weise, z. B. per E-Mail, erteilt wurdeÜbergabe erfolgt am Lagerort.
8.1.2 Im Zuge 5.6. Der Einlagerer bzw. der Auslagerung ist die Ware über die von vom Einlagerer bezeichnete Empfänger hat bei der BLE anerkannteÜbergabe des Lagergutes dessen Zustand und Menge zu prüfen und äusserlich erkennbare Mängel umgehend auf der Empfangsbestätigung und äusserlich nicht erkennbare Mängel spätestens innert acht Tagen seit der Übergabe schriftlich per eingeschriebenem Brief zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelrüge, geeichte Waage auf dem Betriebsgelände zu verwiegen und frei auf das bereitgestellte Transportmittel zu liefern. Die Auslagerungsbelege (Lieferscheine), auf denen der Empfang der Ware vom Abholer zu bestätigen ist, müssen folgende Angaben beinhalten: - Partie-Nummer/Warenart/Lagerstelle - Datum und Nummer des Abholscheins - Empfänger - Kennzeichen/Name des Transportmittels - Gewicht - Verladetag - Bekanntmachung-Nummer Sie so sind Grundlage für die Auslagerungsmeldung an die BLE. Diese ist jeweils vor dem 10. des Folgemonats nach Auslagerung der jeweiligen Abholscheinmenge an die BLE-Zentrale und an die zuständige Außenstelle zu sendenalle Ansprüche gegen WF verwirkt.
8.1.3 Im Zuge einer Auslagerung erforderlich werdende Verwiegungen auf Waagen, die nicht von der BLE anerkannt sind, bedürfen der Zustimmung in Textform durch die BLE.
8.1.4 Wird Getreide vom Käufer 5.7. Sämtliche übrige Ansprüche gegen WF verjähren nach Ablauf eines Jahres seit der Abholfrist auf eigene Kosten und Gefahr in Übergabe des Lagergutes an den Lagerräumen weitergelagert, muss der Lagerhalter diesen Eigentumswechsel verdeutlichen, indem er die Eigentumsschilder und Partietafeln der BLE von der verkauften Ware entferntEinlagerer bzw. dem vom Einlagerer bezeichneten Empfänger.
8.1.5 Das Getreide ist vom Lagerhalter am letzten Tag der Abholfrist auszubuchen. Dies ist der BLE mit Auslagerungsmeldung, jeweils vor dem 10. des Folgemonats, gemäß Verteiler zu melden.
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Samples: Lagervertrag
Auslagerung. 8.1.1 Der Lagerhalter ist bei Vorweisen des Lagervertrages verpflichtet, das Lagergut herauszugeben. Ohne Lagervertrag oder einer Vollmacht durch den Lagernehmer ist der Lagerhalter nicht berechtigt, das Lagergut herauszugeben. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt: Die Legitimation des Herausverlangenden weiter zu prüfen. Bevor die Auslagerung erfolgt aufgrund von Verfügungen auch nur eines Teils der BLE. Die Auslieferung der Ware darf erst erfolgeneingelagerten Güter erfolgen kann, wenn der Original-Abholschein der BLE beim Lagerhalter vorliegt oder von der BLE die Freistellung in anderer Weise, z. B. per E-Mail, erteilt wurde.
8.1.2 Im Zuge der Auslagerung ist die Ware über die von der BLE anerkannte, geeichte Waage sind alle auf dem Betriebsgelände Lagergut lastenden Forderungen zu verwiegen begleichen. Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Lagernehmer für das Umstellen der Möbel, öffnen der Kisten und frei allfällige andere Arbeitsleistungen aufzukommen. Wir verrechnen für einen Mitarbeiter, pro Stunde Fr. 80.- exkl. An-/Rückfahrt von je ½ Stunde von/nach Luzern, exkl. MwSt. Bei Teilbezügen hat der Lagerhalter Anrecht auf das bereitgestellte Transportmittel zu lieferneinen Empfangsschein. Die Auslagerungsbelege Bei einer Teil- auslagerung (Lieferscheine)oder zusätzlichen Einlagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, so hat der Lagerhalter Anspruch auf denen der Empfang der Ware vom Abholer zu bestätigen ist, müssen folgende Angaben beinhalten: - Partie-Nummer/Warenart/Lagerstelle - Datum und Nummer des Abholscheins - Empfänger - Kennzeichen/Name des Transportmittels - Gewicht - Verladetag - Bekanntmachung-Nummer Sie sind Grundlage eine ange- messene Entschädigung für die Auslagerungsmeldung an die BLEInfrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen. Diese ist jeweils vor dem 10Auch hierfür werden pro Mitarbeiter Fr. des Folgemonats 80.- pro Stunde verrechnet, exkl. An-/Rückfahrt von je ½ Stunde von/nach Auslagerung der jeweiligen Abholscheinmenge an die BLE-Zentrale und an die zuständige Außenstelle zu sendenLuzern, exkl. MwSt. Entstehen bei Nichteinhal- tung von verabredeten Terminen Wartezeiten werden diese voll verrechnet. Wird Lagergut durch eine Drittfirma/Fremdperso- nen abgeholt übernimmt LASLO AG keine Haftung.
8.1.3 Im Zuge einer Auslagerung erforderlich werdende Verwiegungen auf Waagen, die nicht von der BLE anerkannt sind, bedürfen der Zustimmung in Textform durch die BLE.
8.1.4 Wird Getreide vom Käufer nach Ablauf der Abholfrist auf eigene Kosten und Gefahr in den Lagerräumen weitergelagert, muss der Lagerhalter diesen Eigentumswechsel verdeutlichen, indem er die Eigentumsschilder und Partietafeln der BLE von der verkauften Ware entfernt.
8.1.5 Das Getreide ist vom Lagerhalter am letzten Tag der Abholfrist auszubuchen. Dies ist der BLE mit Auslagerungsmeldung, jeweils vor dem 10. des Folgemonats, gemäß Verteiler zu melden.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen