Common use of Auslagerung Clause in Contracts

Auslagerung. Der Auslagerungsauftrag hat vom Auftraggeber auszugehen und hat rechtzeitig, d.h. mind. 48 Stunden vor dem beabsichtigten Auslagerungs- termin zu erfolgen. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt, die Legitimation des Herausverlangenden zu prüfen. Bevor die Auslagerung auch nur eines Teils der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu begleichen (Art. 8 und Art. 10). Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Auftraggeber für das Umstellen der Möbel, Öffnen der Kisten und allfällige andere Arbeits- leistungen aufzukommen. Bei allen Bezügen hat der Lagerhalter Anrecht auf einen Empfangsschein. Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen Ein- lagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, so hat der Lagerhalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.weber-vonesch.ch, moverich.ch

Auslagerung. Der Auslagerungsauftrag hat vom Auftraggeber auszugehen und hat rechtzeitigrecht- zeitig, d.h. mind. 48 Stunden vor dem beabsichtigten Auslagerungs- termin Auslagerungstermin zu erfolgen. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt, die Legitimation des Herausverlangenden zu prüfen. Bevor die Auslagerung auch nur eines Teils der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu begleichen (Art. 8 und Art. 10). Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Auftraggeber für das Umstellen Um- stellen der Möbel, Öffnen der Kisten und allfällige andere Arbeits- leistungen Arbeitsleistungen aufzukommen. Bei allen Bezügen hat der Lagerhalter Anrecht Xxxxxxx auf einen EmpfangsscheinEmp- fangsschein. Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen Ein- lagerungEinlagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, so hat der Lagerhalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen.

Appears in 1 contract

Samples: www.welti-furrer.ch

Auslagerung. Der Auslagerungsauftrag hat vom Auftraggeber auszugehen und hat rechtzeitig, d.h. mind. 48 Stunden vor dem beabsichtigten Auslagerungs- termin zu erfolgen. In jedem Fall ist der Lagerhalter berechtigt, die Legitimation des Herausverlangenden zu prüfen. Bevor die Auslagerung auch nur eines Teils der eingelagerten Güter erfolgen kann, sind alle auf dem Lagergut lastenden Forderungen zu begleichen (Art. 8 und Art. 10). Werden einzelne Stücke herausverlangt, so hat der Auftraggeber für das Umstellen der Möbel, Öffnen der Kisten und allfällige andere Arbeits- leistungen aufzukommen. Bei allen Bezügen hat der Lagerhalter Anrecht auf einen Empfangsschein. Bei einer Teilauslagerung (oder zusätzlichen Ein- lagerungEinlagerung) kann der Lagerhalter die Höhe des Lagergeldes neu festsetzen. Sofern der Transport des Gutes nicht durch den Lagerhalter ausgeführt wird, so hat der Lagerhalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Infrastrukturkosten (Rampe, Lift etc.) und für Hilfspersonen.

Appears in 1 contract

Samples: oberli-ag.ch