Ausländische Bildungsnachweise. Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer hessischen Hochschule nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig aner- kannt sind. Aus diesem Grunde müssen zusätzliche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, die die DIPLOMA Hoch- schule an das Aufsicht führende hessische Ministerium zur Prüfung weiterleitet. Die Bearbeitung der Unterlagen von ausländischen Bildungsnachweisen durch das zuständige hessische Ministerium und der Anerkennungsbescheid sind gebührenpflichtig. Studienbewerber/innen mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen werden zunächst un- ter Vorbehalt einer positiven Prüfung eingeschrieben. Sollte der Nachweis der positiven Prüfung nicht umgehend nach Erhalt eingereicht werden oder sollte ein negativer Bescheid erfolgen, wird der Studienvertrag seitens der Hochschule gekündigt.
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