Ausnahmen zu Verboten. Die in diesem Vertrag enthaltenen Verbote (insbesondere dieser Ziffer 2 (Lizenzbeschränkungen/-verbote)) gelten nicht, soweit einschlägige rechtliche Bestimmungen (insbesondere die EG-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen sowie rechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen mit ähnlichem Schutzgegenstand) die Durchsetzung derartiger Verbote nicht gestatten. Zudem beschreibt dieser Vertrag bestimmte Rechte. Möglicherweise räumen die Gesetze des Staates oder Landes, in dem der Lizenznehmer die Lizenzierten Materialien erworben hat, dem Lizenznehmer andere Rechte ein. Diese anderen Rechte bleiben von diesem Vertrag unberührt, soweit eine Abweichung von diesen anderen Rechten nach den Gesetzen des jeweiligen Staates oder Landes nicht zulässig ist. Der Lizenznehmer trägt die Beweislast dahingehend, dass anwendbare Gesetze die Durchsetzung bestimmter Verbote nicht gestatten oder die Abweichung von bestimmten Rechten in einem solchen Staat oder Land durch diesen Vertrag nicht zulässig ist.
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Samples: Lizenz Und Dienstleistungsvertrag, Lizenz Und Dienstleistungsvertrag, Lizenz Und Dienstleistungsvertrag
Ausnahmen zu Verboten. Die in diesem Vertrag enthaltenen Verbote (insbesondere dieser Ziffer 2 (Lizenzbeschränkungen/-verbote)) gelten nicht, soweit einschlägige rechtliche Bestimmungen (insbesondere die EG-EG- Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen sowie rechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen mit ähnlichem Schutzgegenstand) die Durchsetzung derartiger Verbote nicht gestatten. Zudem beschreibt dieser Vertrag bestimmte Rechte. Möglicherweise räumen die Gesetze des Staates oder Landes, in dem der Lizenznehmer die Lizenzierten Materialien erworben hat, dem Lizenznehmer andere Rechte ein. Diese anderen Rechte bleiben von diesem Vertrag unberührt, soweit eine Abweichung von diesen anderen Rechten nach den Gesetzen des jeweiligen Staates oder Landes nicht zulässig ist. Der Lizenznehmer trägt die Beweislast dahingehend, dass anwendbare Gesetze die Durchsetzung bestimmter Verbote nicht gestatten oder die Abweichung von bestimmten Rechten in einem solchen Staat oder Land durch diesen Vertrag nicht zulässig ist.
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