Ausrichtung des Xxxxxx. 45.1 Der Lohn wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt. 45.2 Der Lohn wird dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Landeswährung innerhalb der Arbeitszeit und vor Monatsende ausbezahlt oder zum gleichen Termin auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen. 45.3 Dem Arbeitnehmer ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Diese be- zeichnet den Lohn, die Spesen sowie sämtliche Abzüge, wie aufgelaufene Plus-/Minusguthaben für Vorholzeiten, Ferien- und Überstunden- bzw. Über- zeitguthaben. 45.4 Der Arbeitgeber kann Gegenforderungen mit den Lohnforderungen nur ver- rechnen, soweit die Lohnforderungen pfändbar sind. 45.5 Es ist dem Arbeitnehmer untersagt, Lohnforderungen gegenüber dem Arbeit- geber an Dritte abzutreten (Zessionsverbot).
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Samples: Regionaler Gesamtarbeitsvertrag, Regionaler Gesamtarbeitsvertrag
Ausrichtung des Xxxxxx. 45.1 Der Lohn 0 Xxx Xxxx wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt.
45.2 2 Der Lohn wird dem Arbeitnehmer den Arbeitnehmenden in gesetzlicher Landeswährung innerhalb der Arbeitszeit und vor Monatsende ausbezahlt oder zum gleichen Termin auf ein Bank- oder Postkonto überwiesenPostcheckkonto überwie- sen.
45.3 Dem Arbeitnehmer 3 Den Arbeitnehmern ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. OR Art. 323 Abs. 1 Diese be- zeichnet bezeichnet den Lohn, die Spesen sowie sämtliche Abzüge, wie aufgelaufene Plus-/Minusguthaben +/– Guthaben für Vorholzeiten, Ferien- und Überstunden- bzw. Über- zeitguthabenÜberzeitguthaben.
45.4 Der 4 Arbeitgeber kann können Gegenforderungen mit den Lohnforderungen nur ver- rechnenverrechnen, soweit die Lohnforderungen Lohn- forderungen pfändbar sind.
45.5 5 Es ist dem Arbeitnehmer den Arbeitnehmenden untersagt, Lohnforderungen gegenüber dem Arbeit- geber ihrem Arbeitgeber, ihrer Ar- beitgeberin an Dritte abzutreten (Zessionsverbot).
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ausrichtung des Xxxxxx. 45.1 49.1 Der Lohn wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt.
45.2 49.2 Der Lohn wird dem Arbeitnehmer Arbeitnehmenden in gesetzlicher Landeswährung Währung innerhalb der Arbeitszeit und vor Monatsende ausbezahlt oder zum gleichen Termin auf ein Bank- oder Postkonto Postcheckkonto überwiesen.
45.3 49.3 Dem Arbeitnehmer Arbeitnehmenden ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Diese be- zeichnet bezeichnet den Lohn, die Spesen Zulagen sowie sämtliche Abzüge, wie aufgelaufene Plus-/Minusguthaben für Vorholzeiten, Ferien- und Überstunden- bzw. Über- zeitguthaben.
45.4 49.4 Der Arbeitgeber Arbeitgebende kann Gegenforderungen mit den Lohnforderungen nur ver- rechnen, soweit die Lohnforderungen pfändbar sind. Bestehen Ersatzforderungen des Arbeitgebenden für absichtlich durch den Arbeitnehmenden zugefügte Schäden, so können diese Forderungen unbeschränkt verrechnet werden.
45.5 49.5 Es ist dem Arbeitnehmer Arbeitnehmenden untersagt, Lohnforderungen gegenüber dem Arbeit- geber Ar- beitgebenden an Dritte abzutreten (Zessionsverbot).
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