Haftung des Arbeitnehmers Musterklauseln

Haftung des Arbeitnehmers. Art. 321b
Haftung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer haftet für den absichtlich oder fahrlässig zugefüg- ten Schaden. Er ist gemäss Art. 20.3 verpflichtet, einen solchen Schaden sofort zu melden. Die Schadenersatzforderung des Arbeitgebers ist spätestes 30 Tage nach Kenntnisnahme des Schadens geltend zu machen. Allfällige Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach Ablauf von fünf Jahren.
Haftung des Arbeitnehmers. 1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.
Haftung des Arbeitnehmers. (1) Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die durch betrieblich veranlasste Tätigkeiten verursacht wurden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Haftung des Arbeitnehmers. Art. 322 C. Pflichten des Arbeitgebers X.
Haftung des Arbeitnehmers. Die Haftung des in alternierender Telearbeit beschäftigten Arbeitnehmers richtet sich nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Haftungsbestimmungen.
Haftung des Arbeitnehmers. Die Haftung des in mobiler Telearbeit beschäftigten Arbeitnehmers richtet sich nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Haftungsbestimmungen. Sind neben den Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen auch Arbeitsleistungen im Betrieb zu erbringen, wird dem Arbeitnehmer ein für die Aufgabenerledigung geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen persönlichen Arbeitsplatz besteht nicht.
Haftung des Arbeitnehmers. Die Haftung bei mobile working beschäftigten Arbeitnehmers richtet sich nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Haftungsbestimmungen.
Haftung des Arbeitnehmers. Art. 8a (Gleichbehandlung von Männern und Frauen)