Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften. Die Anwartschaften aus der Entgeltumwandlung sind von Anfang an gesetzlich unverfallbar. Anders als bei der Ar- beitgeberfinanzierung gilt hier keine gesetzliche Mindest- frist, die zum Verfall der Anwartschaft führt. Der Arbeitgeber muss sich also immer überlegen, wie mit den Anwartschaf- ten verfahren werden soll.
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Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften. Die Anwartschaften aus der Entgeltumwandlung sind von Anfang an gesetzlich unverfallbar. Anders als bei der Ar- beitgeberfinanzierung Arbeitgeberfinanzierung gilt hier keine gesetzliche Mindest- fristMindestfrist, die zum Verfall der Anwartschaft führt. Der Arbeitgeber muss sich also immer überlegen, wie mit den Anwartschaf- ten Anwartschaften verfahren werden soll.
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Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften. Die Anwartschaften aus der Entgeltumwandlung sind von Anfang an gesetzlich unverfallbar. Anders als bei der Ar- beitgeberfinanzierung gilt hier keine gesetzliche Mindest- frist, die zum Verfall der Anwartschaft führt. Der Arbeitgeber Arbeitge- ber muss sich also immer überlegen, wie mit den Anwartschaf- ten Anwart- schaften verfahren werden soll.
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