Common use of Ausschluss des Übertrittsrechts Clause in Contracts

Ausschluss des Übertrittsrechts. Kein Übertrittsrecht besteht: a) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Versicherung eines neuen Arbeitgebers, b) bei Erlöschen des Vertrages und Weiterführung desselben bei einem anderen Versicherer für denselben Personenkreis, c) wenn die versicherte Person ordentlich oder vorzeitig pensioniert wird, d) xxxxxxx erst eine provisorische Deckungszusage erfolgt ist, e) nach Erschöpfung der maximalen Leistungsdauer aus dieser Versicherung, f) für Selbständigerwerbende sowie deren im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder, die keine AHV-Beiträge entrichten, g) bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, h) wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein hat, i) für Personen mit einem befristeten Anstellungsverhältnis von drei Monaten oder weniger, j) im Falle des versuchten oder vollendeten Versicherungsmissbrauchs oder einer Anzeigepflichtverletzung durch die versicherte Person.

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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)

Ausschluss des Übertrittsrechts. Kein Übertrittsrecht besteht: a) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Versicherung eines neuen Arbeitgebers, b) bei Erlöschen des Vertrages und Weiterführung desselben bei einem anderen Versicherer für denselben Personenkreis, c) wenn die versicherte Person ordentlich oder vorzeitig pensioniert wird, d) xxxxxxx erst eine provisorische Deckungszusage erfolgt ist, e) nach Erschöpfung der maximalen Leistungsdauer aus dieser Versicherung, f) für Selbständigerwerbende sowie deren im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder, die keine AHV-Beiträge entrichten, g) bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, h) wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein hat, i) für Personen, deren Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet oder weniger als drei Monate gedauert hat, sowie für Personen mit einem befristeten Anstellungsverhältnis von drei Monaten oder wenigerbefristeter Anstellung, j) im Falle des versuchten oder vollendeten Versicherungsmissbrauchs oder einer Anzeigepflichtverletzung durch die versicherte Person.

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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz)

Ausschluss des Übertrittsrechts. Kein Übertrittsrecht besteht: a) bei Stellenwechsel und Übertritt in die Versicherung eines neuen Arbeitgebers, b) bei Erlöschen des Vertrages und Weiterführung desselben bei einem anderen Versicherer für denselben Personenkreis, c) bei Vorliegen eines Leistungsfalls, d) wenn die versicherte Person ordentlich oder vorzeitig pensioniert wird, de) xxxxxxx solange erst eine provisorische Deckungszusage erfolgt ist, ef) nach Erschöpfung der maximalen Leistungsdauer aus dieser Versicherung, fg) für Selbständigerwerbende sowie deren im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder, die keine AHV-Beiträge entrichten, gh) bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, hi) wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein hat, ij) für Personen, deren Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet oder weniger als drei Monate gedauert hat, sowie für Personen mit einem befristeten Anstellungsverhältnis von drei Monaten oder wenigerbefristeter Anstellung, jk) im Falle des versuchten oder vollendeten Versicherungsmissbrauchs oder einer Anzeigepflichtverletzung durch die versicherte Person.

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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz)