Beginn Dauer Und Ende Des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Beginn Dauer Und Ende Des Versicherungsschutzes. 2.1 Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
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