Beginn Dauer Und Ende Des Versicherungsschutzes. G.1.1 Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Versicherungsschutzes
Beginn Dauer Und Ende Des Versicherungsschutzes. 2.1 Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
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