Common use of Ausschlussfrist, Verjährung Clause in Contracts

Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehnen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.caravanium.com, caravanium.de

Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehnen vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

Appears in 1 contract

Samples: www.reisemobile-rhein-nahe.de

Ausschlussfrist, Verjährung. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats einer Woche nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter der Vermietstation schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung Nichteinhal- tung der Frist vorliegt. Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehnen vorgese- henen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

Appears in 1 contract

Samples: www.premium-wohnmobil-vermietung.de