Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmeprei- ses. Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und Rück- nahmepreises zeitweilig unter denselben Voraussetzungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind im Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ unter Ziffer 15.1.4 dieses Verkaufsprospekts näher erläutert.
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Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmeprei- ses. Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und Rück- nahmepreises zeitweilig unter denselben Voraussetzungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind im Abschnitt „Aussetzung Anteile – Aus- setzung der Anteilrücknahme“ unter Ziffer 15.1.4 14.1.4 dieses Verkaufsprospekts Verkaufspro- spekts näher erläutert.
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Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmeprei- ses. Die Gesellschaft kann die Errechnung des Ausgabe- und Rück- nahmepreises zeitweilig unter denselben Voraussetzungen wie die Anteilrücknahme aussetzen. Diese sind im Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ unter Ziffer 15.1.4 14.1.4 dieses Verkaufsprospekts näher erläutert.
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