Austausch von Maschinen oder Maschinenteilen Musterklauseln

Austausch von Maschinen oder Maschinenteilen. 5.1 Soweit im Rahmen der Serviceerbringung der Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils erforderlich ist, geht das Eigentum an der ausgetauschten Maschine oder dem ausgetauschten Teil (nachfolgend “das Ausgetauschte” genannt) auf IBM und das Eigentum am Ersatz auf den Kunden über. Der Kunde bestätigt, dass sich alles Ausgetauschte in ursprünglichem und unverändertem Zustand befindet. Der von IBM zur Verfügung gestellte Ersatz kann fabrikneu oder zertifiziert aufgearbeitet sein, wird aber in jedem Fall voll funktionsfähig sein und mindestens die gleiche Funktionalität aufweisen wie das Ausgetauschte. Vor einem Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils wird der Kunde sämtliche Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Anbauten, für die kein Wartungsservice vereinbart wurde, entfernen. Der Kunde hat ferner zu gewährleisten, dass ausgetauschte Maschinen und Teile, die an IBM zurückgegeben werden, nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die deren Austausch entgegenstehen könnten.
Austausch von Maschinen oder Maschinenteilen. Wenn ein Service den Austausch eines Maschinenteils oder einer Maschine erfordert, wird das von Toshiba Ausgetauschte Eigentum von Toshiba und der Ersatz Eigentum des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass sich alle auszutauschenden Maschinen oder Teile im ursprünglichen und unveränderten Zustand befinden. Der von Ersatz ist möglicherweise nicht fabrikneu, ist aber in jedem Fall voll funktionsfähig und weist mindestens die gleiche Funktionalität auf wie das Ausgetauschte. Der Ersatz erhält den gleichen Gewährleistungs- /Garantie- oder Wartungsservicestatus wie das Ausgetauschte. Vor dem Austausch eines Maschinenteils oder einer Maschine durch Toshiba wird der Kunde sämtliche Zusatzeinrichtungen, Teile, Optionen, Änderungen und Anbauten, für die Toshiba keinen Service erbringt, entfernen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, i) sicherzustellen, dass die Maschinenteile oder Maschinen frei von rechtlichen Verpflichtungen oder Einschränkungen sind, die einem Austausch entgegenstehen, und ii) den Besitz und das Eigentum am Ausgetauschten auf Toshiba zu übertragen. Der Service für einige Toshiba Maschinen beinhaltet, dass Toshiba dem Kunden einen zum Austausch vorgesehenen Ersatz zur Installation durch den Kunden bereitstellt. Bei einem solchen Ersatz kann es sich um i) ein Teil einer Maschine (eine sogenannte „Customer Replaceable Unit (CRU)“, also eine durch den Kunden austauschbare Funktionseinheit, z. B. Tastatur, Speicher oder Festplattenlaufwerk) oder ii) eine vollständige Maschine handeln. Der Kunde kann bei Toshiba die Installation einer CRU oder Maschine anfordern, die ihm dann entsprechend in Rechnung gestellt werden kann. Toshiba stellt dem Kunden Informationen und Anweisungen zum Austausch zusammen mit der Maschine sowie jederzeit auf Anforderung zur Verfügung. In den im Lieferumfang des Ersatzes enthaltenen Dokumenten gibt Toshiba an, ob die fehlerhafte CRU oder Maschine an Toshiba zurückgegeben werden muss. Ist eine Rückgabe erforderlich, sind im Lieferumfang des Ersatzes Anweisungen zur Rückgabe und ein Versandbehältnis enthalten. Toshiba kann dem Kunden den Ersatz in Rechnung stellen, falls die fehlerhafte CRU oder Maschine nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt des Ersatzes durch den Kunden bei Toshiba eingeht.