Eigentum des Kunden Musterklauseln

Eigentum des Kunden. 5.1 Der Kunde hat so viele Informationen wie möglich zu liefern, dazu zählen auch eine eindeutige Auftragsnummer, Referenz oder Zulassung betreffend jedes Muster und/oder jede Leistungsanforderung, um dadurch zur Erzielung einer effizienten Leistung beizutragen. Falls der Kunde dem Unternehmen ausführliche schriftliche Anweisungen zur Behandlung und Bedienung eines bestimmten Gegenstands aus seinem Eigentum erteilt, wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Anweisungen zu befolgen. 5.2 Der Kunde hat das Unternehmen, bevor dieses bestimmte Leistungen am Kundenstandort oder an einem Muster von gefährlicher oder instabiler Beschaffenheit erbringt, schriftlich darüber zu informieren und das Unternehmen über jegliche tatsächlichen oder potenziellen Gefahren für Gesundheit und Sicherheit in Bezug auf ein Muster, welche mit der Ausführung der Leistungen auftreten können, in Kenntnis zu setzen und Anweisungen zum sicheren Besuch des Standorts bzw. zum sicheren Umgang mit dem Muster zu erteilen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die angemessene Sicherheitskennzeichnung bezüglich der Muster und sonstiger Ausrüstung, die der Kunde dem Unternehmen zur Verfügung stellt. 5.3 Der Kunde erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass, vorbehaltlich Unterklausel 5.4, worin der Vertrag regelt, dass die Leistungen zerstörungsfreie Prüfungen des Musters vorsehen, infolge der Ausführung der Leistungen Muster und sonstige Materialien oder Eigentumsgüter, die der Kunde dem Unternehmen gemäß dem Vertrag liefert, Schaden nehmen bzw. zerstört werden können. Das Unternehmen übernimmt, vorbehaltlich der in Klausel 8 enthaltenen Bestimmungen, keine Verantwortung für weitere Kosten oder Schäden, einschließlich Folgeschäden und indirekte Kosten oder Verluste aufgrund einer Zerstörung oder eines Verlusts des Eigentums des Kunden. 5.4 Das Unternehmen übernimmt bei der Prüfung, Auswertung oder sonstigen Leistungen, vorbehaltlich der in Klausel 8 enthaltenen Bestimmungen, keine Haftung für irgendwelche Kosten oder Verluste, die aufgrund der Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums des Kunden entstehen. Für den Fall, dass das Unternehmen für die Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums des Kunden haften soll, wird die Haftung begrenzt auf den niedrigeren Betrag von: (i) dem Wert des Eigentums des Kunden oder (ii) den Kosten der am beschädigten Eigentum vertragsgemäß erbrachten Leistungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm ein höherer Schaden...
Eigentum des Kunden. Der Kunde und/oder etwaige dritte Rechteinhaber bleiben Eigentümer aller Hardware, Software, Dokumenten und/oder Daten, die dem Dienstleister im Zusammenhang mit den Serviceleistungen übermittelt werden, insbesondere der gehosteten Elemente.
Eigentum des Kunden. Soweit der Kunde Eigentümer der im Rahmen des Vertrags auf den Servern des Dienstleisters gehosteten Daten ist, behält der Kunde das Eigentum daran.
Eigentum des Kunden. Der Kunde erklärt gegenüber der Gesellschaft, dass die hinter- legten Gelder und Finanzinstrumente sein Eigentum sind. Falls erforderlich, informiert er die Gesellschaft, wenn Gelder oder Finanzinstrumente von einem Dritten gehalten werden.
Eigentum des Kunden. Der Kunde behält sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Interessen (einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte) an den von VWT erfassten Ausrüstungsdaten sowie den Nutzerinhalten.
Eigentum des Kunden. Der Lieferant hat alle Dokumente, Aufzeichnungen, Messgeräte, Stempel oder sonstiges zur Verfügung gestelltes Eigentum des Käufers nach schriftlicher Mitteilung des Käufers oder nach Beendigung des Geschäfts mit dem Käufer zurückzugeben.

Related to Eigentum des Kunden

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Eigentumsverhältnisse Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Eigentum Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.