Common use of Auswahl der Anlagen Clause in Contracts

Auswahl der Anlagen. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die die Emittenten der betreffenden Wertpapiere bei den verschiedenen Aufsichtsorganen eingereicht haben oder die die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen Instrumente der Anlage- verwaltungsgesellschaft direkt zur Verfügung stellen oder die aus anderen Quellen bezogen werden. Auch wenn die Anlageverwaltungsgesellschaft diese Informationen und Daten stets prüft und von unabhängiger Seite bestätigen lässt, wenn sie dies für angebracht hält und eine solche Bestätigung in zumutbarer Weise zugänglich ist, ist die Anlageverwaltungsgesellschaft nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Genauigkeit solcher Informationen und Daten zuzusichern.

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Samples: doc.morningstar.com, dl.avl-investmentfonds.de, dl.avl-investmentfonds.de

Auswahl der Anlagen. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die die Emittenten der betreffenden Wertpapiere bei den verschiedenen Aufsichtsorganen eingereicht haben oder die die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen Instrumente der Anlage- verwaltungsgesellschaft Anlagever- waltungsgesellschaft direkt zur Verfügung stellen oder die aus anderen Quellen bezogen werden. Auch wenn die Anlageverwaltungsgesellschaft diese Informationen und Daten stets prüft und von unabhängiger unabhängi- ger Seite bestätigen lässt, wenn sie dies für angebracht hält und eine solche Bestätigung in zumutbarer Weise zugänglich ist, ist die Anlageverwaltungsgesellschaft nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Genauigkeit solcher Informationen und Daten zuzusichern.

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Auswahl der Anlagen. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die die Emittenten der betreffenden Wertpapiere bei den verschiedenen Aufsichtsorganen eingereicht haben oder die die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen Instrumente der Anlage- verwaltungsgesellschaft Anlagever- waltungsgesellschaft direkt zur Verfügung stellen oder die aus anderen Quellen bezogen werden. Auch wenn die Anlageverwaltungsgesellschaft diese Informationen und Daten stets prüft und von unabhängiger unabhän- giger Seite bestätigen lässt, wenn sie dies für angebracht hält und eine solche Bestätigung in zumutbarer zumutba- rer Weise zugänglich ist, ist die Anlageverwaltungsgesellschaft nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Genauigkeit solcher Informationen und Daten zuzusichern.

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Auswahl der Anlagen. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die die Emittenten der betreffenden Wertpapiere bei den verschiedenen Aufsichtsorganen eingereicht haben oder die die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen Instrumente der Anlage- verwaltungsgesellschaft Anlageverwaltungsgesellschaft direkt zur Verfügung stellen oder die aus anderen Quellen bezogen werden. Auch wenn die Anlageverwaltungsgesellschaft diese Informationen und Daten stets prüft und von unabhängiger Seite bestätigen lässt, wenn sie dies für angebracht hält und eine solche Bestätigung in zumutbarer Weise zugänglich ist, ist die Anlageverwaltungsgesellschaft nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Genauigkeit solcher Informationen und Daten zuzusichern.

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Auswahl der Anlagen. Die Anlageverwaltungsgesellschaft kann die Anlagen auf der Grundlage von Informationen und Daten auswählen, die die Emittenten der betreffenden Wertpapiere bei den verschiedenen Aufsichtsorganen eingereicht haben oder die die Emittenten der Wertpapiere oder sonstigen Instrumente der Anlage- verwaltungsgesellschaft direkt zur Verfügung stellen oder die aus anderen Quellen bezogen werden. Auch wenn die Anlageverwaltungsgesellschaft diese Informationen und Daten stets prüft und von unabhängiger Seite bestätigen lässt, wenn sie dies für angebracht hält und eine solche Bestätigung Best ätigung in zumutbarer Weise zugänglich ist, ist die Anlageverwaltungsgesellschaft nicht in der Lage, die Vollständigkeit, Echtheit oder Genauigkeit solcher Informationen und Daten zuzusichern.

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