Ausweise Musterklauseln

Ausweise. Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 15 qm 2 Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 qm Standfläche in den Ausstellungsräumlichkeiten einen weiteren Ausweis kostenlos, Für die Zeit des Auf- und Abbaus bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos eingezogen.
Ausweise. Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 15 qm 2 Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 qm Standfläche in der Halle einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise. Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise bis zur Hälfte der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise kostenpflichtig ausgegeben werden. Für die Zeit des Auf- und Abbaues bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten. Bei Mißbrauch wird der Ausweis entschädigungslos eingezogen.
Ausweise. 2.1. Die Ausweise zum Betreten des Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie - Campus Nord (KIT CN) werden vom Ausweisbüro des KIT ausgegeben. Die Ausweise zum Betreten des Betriebsgeländes der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs- GmbH (nachfolgend WAK) werden nach Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses beim Objektsicherungsdienst (OSD) der WAK ausgegeben. Die Ausweise werden kostenlos ausgestellt und sind nicht übertragbar. Für kürzere Zeiträume werden nach Vorliegen einer durch die Aufsichtsbehörde genehmigt vorliegenden Zuverlässig- keitsüberprüfung Tagesausweise ausgestellt.
Ausweise. Jeder Aussteller erhält für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal Ausweise kostenlos, jedoch nicht mehr als 2 Ausweise (siehe auch Anmelde- formular). Bei Missbrauch wird der Ausweis entzogen. Sonderregelungen sind nur mit der Messeleitung schriftlich abzustimmen.
Ausweise. 1.1 Vor Beginn von Arbeiten von mehr als 6 Wochen Dauer sind vom Auftragnehmer (AN) über die jeweils betreuende Fachabteilung die für den Arbeitseinsatz notwendigen befristeten Personenausweise („Partnerausweis“) schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss enthalten:
Ausweise. Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe des Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal kostenlos Ausweise, jedoch nicht mehr als 5 Ausweise. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos eingezogen.
Ausweise. Für den Auf- und Abbau sowie die Messe-/Ausstellungstage erhält jeder Aussteller Ausweise. Diese sind durch die beteiligten Personen mitzuführen und auf Verlangen dem Veranstalter vorzuzeigen. Kann sich eine Person nicht durch den Ausweis legitimieren, ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zur Messehalle zu verweigern.
Ausweise. 17.1. Wird bei Ausstellung kein Eintrittsgeld erhoben werden keine Aus- stellerausweise ausgegeben und benötigt.
Ausweise. 1 Ausländerinnen und Ausländer erhalten mit der Bewilligung in der Regel einen entsprechenden Ausweis.
Ausweise. 1 EG- und EFTA-Angehörige und ihre Familienangehörigen sowie Dienstleistungserb- ringer nach Artikel 2 Absatz 3, die eine Bewilligung gestützt auf das Freizügigkeits- abkommen oder das EFTA-Übereinkommen besitzen, erhalten einen Ausländeraus- weis.