Auswirkungen durch Luftschadstoffe Geruchsimmissionen Musterklauseln

Auswirkungen durch Luftschadstoffe Geruchsimmissionen. Die durch die geplante Tierhaltungsanlage mit 84.000 Hähnchenmastplätzen verursachten Geruchsimmissionen im Einwirkungsbereich der Anlage wurden durch das Ingenieurbüro Richters & Hüls im Rahmen einer Ausbreitungsrechnung (Partikelmodell der TA Luft) auf der Grundlage einer Zeitreihenberechnung und den sich daraus ergebenden tierartspezifischen Geruchsströmen berechnet. Für diese Ausbreitungsrechnung wird ein auf den Standort der Anlage übertragbarer Wetter- datensatz benötigt. Im vorliegenden Fall sind das die Wetterdaten der Station Werl. Weiterhin ist das Beurteilungsgebiet (600m Radius um die Anlage + 2% Isolinie der Zusatzbe- lastung) in quadratische Beurteilungsflächen deren Seitenlänge bei weitgehend homogener Geruchsbelastung in der Regel 250 m beträgt, einzuteilen. Um eine hinreichend genaue Aus- sage über die Geruchshäufigkeiten an den umliegenden Wohnhäusern zu erhalten wurde die Seitenlänge der Beurteilungsflächen auf 16 m reduziert. Zur Reduzierung der Geruchsemissionen plant die Antragstellerin den Einbau von Abluftreini- gungsanlagen mit einem Wirkungsgrad von 50 %. Das Ergebnis der Geruchsausbreitungsrechnung zeigt, dass an den maßgeblichen Immissi- onspunkten die folgenden Geruchsimmissionen zu erwarten sind: IP1 IP2 IP 3 IP4 Gesamtbelastung 20 % 18 % 13 % 19 % Vorbelastung 18 % 16 % 11 % 18 % Zusatzbelastung 2 % 3 % 2 % 1 % Die nächstgelegenen ausgewiesenen Biotope befinden sich östliche der Anlage in einer Ent- fernung von ca. 630 Metern (BK-4212-0121 Eichen-Hainbuchen und Eschenwald), westlich in einer Entfernung von ca. 480 Metern (4212-0027 Eschen-Eichen-Feldgehölz) und südlich in einer Entfernung von ca. 430 Metern (BK-4212-0007 Gehölze nw Plassholt). Unter Berücksichtigung der geplanten Abluftreinigungsanlagen mit einer Abscheidung von mindestens 70 % an Ammoniak ergibt sich eine maximale Ammoniakkonzentration von 0,71 µg NH3/m³ und eine maximale Stickstoffdeposition von 1,47 kg N/(ha*a). Keine der sich dar- aus bildenden Isoplethen überstreicht eines der zuvor genannten Biotope. Das nächstgelegene XXX-Xxxxxx (XX-0000-000 Xxxxxxxxxx Xxxx) befindet sich in ca. 5 km Ent- fernung in östlicher Richtung. Die 0,10 kg N/(ha*a) Isoplethe der vorhabenbezogenen Zusatz- belastung überstreicht nicht das FFH-Gebiet. Die Staubkonzentration in den Stallgebäuden wird durch die Aktivität der Tiere und Umweltfak- toren wie Ventilatoren, Fütterungspraxis, Einstreumaterial, Festmistbehandlung beeinflusst. Erhöhte Aktivität der Tiere, hohe Besatzdichten...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.