Auswärtige Verpflegung Musterklauseln

Auswärtige Verpflegung. Sieht ein im Einsatzbetrieb anwendbarer, allgemeinverbindlicher Branchengesamtar- beitsvertrag eine Entschädigung für auswärtige Verpflegung vor, ist diese auch verliehe- nen Arbeitnehmern vom Verleiher auszurichten.
Auswärtige Verpflegung. Sieht ein Branchenvertrag, dessen Lohnvorschriften integrierender Bestandteil dieses Vertrages sind, eine Entschädigung für auswärtige Verpflegung vor, ist diese auch verliehenen Arbeitnehmenden auszurichten.
Auswärtige Verpflegung. 1 Für Verpflegung während der Arbeitstätigkeit wird unter den nachstehenden Voraussetzungen eine Entschädigung ausgerichtet: a. die Arbeitstätigkeit findet ausserhalb des vertraglich festgelegten Arbeitsortes (Stationie- rungsort) statt, und b. die Abwesenheit vom Arbeitsort erstreckt sich vollumfänglich über eines oder mehrere der in Absatz 3 festgelegten Zeitfenster. 2 Für nicht stationäre Mitarbeitende gilt folgende Ausnahme vom Grundsatz gemäss Absatz 1 Buchstabe a: Finden Pausen oder Arbeitsunterbrechungen ganz oder teilweise innerhalb eines Zeitfensters und am Arbeitsort statt und dauern sie 30 Minuten oder weniger, so wird eine Entschädigung gemäss Absatz 3 ausgerichtet. 3 Zeitfenster und Entschädigungen werden wie folgt festgelegt: a. zwischen 06 und 07 Uhr CHF 6.- b. zwischen 11 und 13 Uhr CHF 18.- c. zwischen 17.30 und 19.30 Uhr CHF 16.- d. zwischen 01 und 03 Uhr CHF 18.- 4 Das fahrende Personal erhält an Stelle des Auslagenersatzes gemäss dem Absatz 3 pro Dienst- schicht eine pauschale Tagesentschädigung von CHF 17.50. 5 Die Mitarbeitenden von Clean/Kleinunterhalt erhalten an Stelle des Auslagenersatzes gemäss dem Absatz 3 pro Dienstschicht eine pauschale Tagesentschädigung von CHF 11.-.

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  • Verpflegung Die Verpflegung umfasst die im Rahmen einer altersgerechten, abwechslungsreichen und vielseitigen Ernährung notwendigen Getränke und Speisen sowie die bei Bedarf erforderliche Diätnahrung.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).