Verpflegung Musterklauseln

Verpflegung. Die Verpflegung umfasst die im Rahmen einer altersgerechten, abwechslungsreichen und vielseitigen Ernährung notwendigen Getränke und Speisen sowie die bei Bedarf erforderliche Diätnahrung.
Verpflegung. Die Mahlzeiten werden aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zubereitet. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen.
Verpflegung. Die Verpflegung besteht täglich mindestens aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Be- wohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwi- schenmahlzeiten. Zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs stehen folgende Getränke zur Aus- xxxx: Mineralwasser, Tee, Kaffee, Kakao, Milch, Fruchtsaft/-getränk
Verpflegung. Die Verpflegung umfasst die im Rahmen einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Ernährung notwendigen Speisen und Getränke, die dem allgemeinen Stand ernäh- rungswissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Zu der Verpflegung gehört eine aus- reichende Versorgung der pflegebedürftigen Menschen mit Speisen und Getränken. Bei ihrer Auswahl, ihrer Zubereitung und beim Anrichten sind folgende Punkte zu beachten: • Speiseplan in Abstimmung mit dem Einrichtungsbeirat/Einrichtungsfürsprecher und interessierten pflegebedürftigen Menschen erstellen und gut sichtbar an mehreren Stellen im Pflegeheim aushängen, • individuelle Wünsche der pflegebedürftigen Menschen nach Möglichkeit berücksichti- gen (z.B. Verpflegung im eigenen Zimmer), • Angebot bedarfsgerechter Kost unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit und Beachtung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, • Angebot von Auswahlgerichten, • Wahlmöglichkeit beim Frühstück und Abendessen unter Berücksichtigung von Diät- ernährung, • ansprechendes Anrichten und Servieren des Essens, • flexible Essenszeiten, orientiert an häuslichen Gewohnheiten, - Frühstück in der Regel zwischen 7:00 und 9:30 Uhr - Mittagessen nicht vor 12:00 Uhr - Abendessen nicht vor 18:00 Uhr, • Angebot von Zwischenmahlzeiten für alle pflegebedürftigen Menschen unter Beach- tung von ärztlich verordneter Diäternährung, • das Getränkeangebot umfasst Tee oder Kaffee, Mineralwasser und ein weiteres Ge- tränk zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf. Ziel der ausgewogenen Ernährung ist die Entwicklung und Erhaltung körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit. Voraussetzung hierfür ist die richtige Menge aller lebens- notwendigen Nährstoffe, ein optimales Mengenverhältnis dieser Nährstoffe und die Zu- fuhr einer Energiemenge, die das normale Körpergewicht nicht wesentlich verändert. § 6‌
Verpflegung. Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Zwischen- und Spätmahlzeiten werden ebenfalls angeboten. Die Mahlzeiten werden in Gemeinschaftsspeisesälen, bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit, im eigenen Wohnraum angeboten. Eine ausreichende Getränkeversorgung (Kaffee, Tee, Mineralwasser) gehört ebenfalls zur regelmäßigen Verpflegung. Sondennahrung wird auf ärztliche Verordnung verabreicht. Sie ist nicht Bestandteil der Vergütungen. Die hierfür anfallenden Kosten sind von dem Bewohner unmittelbar mit der Krankenkasse abzurechnen.
Verpflegung. Sollten Sie bestimmte Speisen nicht vertragen, Vega- ner oder Vegetarier sein, teilen Sie uns das bitte bei Buchung mit, damit wir diese Information an unsere Leistungspartner weiterleiten können. Wir haben bei unseren Reisen bewusst nicht alle Mahlzeiten inklu- diert. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf eigene Faust die regionale Küche kennen zu lernen.
Verpflegung. Der Arbeitnehmer nimmt die nachfolgend aufgeführte Verpflegung in Anspruch, die wie folgt berechnet wird: pro Tag pro Monat * Frühstück 1,67 € 50,00 € * Mittagessen 3,10 € 93,00 € * Abendessen 3,10 € 93,00 € * Verwahrung Der Arbeitgeber erklärt sich bereit, das an den Arbeitnehmer ausgezahlte Nettoarbeitsentgelt bis zum Ende des Dienst- verhältnisses zinslos zu verwahren. Der verwahrte Xxxxxx kann vom Arbeitnehmer jederzeit herausgefordert werden. Auf den Verwahrvertrag finden die §§ 690, 693 und 695 BGB Anwendung. * Sonstiges ……………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………. Den Vertragsparteien ist es gestattet, die ihnen aus § 1 dieses Vertrages (Leistungsvertrag) erwachsenen Ansprüche/ Verpflichtungen mit den Ansprüchen/Verpflichtungen aus dem zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung von § 394 BGB, § 850 c ZPO aufzurechnen. Sonstige Verpflichtungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von dieser Schriftformklausel. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner möglichst nahe kommt. …………………….……………………, den …………………………….. - Arbeitgeber/Vermieter- - Arbeitnehmer/Mieter - între ……………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………. (angajator/locator) şi ……………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………. (angajat/locatar) prin prezenta se încheie un Contract de prestări servicii. Acesta include următoarele prestaţii (vă rugăm bifaţi punctul corespunzător):
Verpflegung. Die Einrichtung bietet der Bewohnerin bzw. dem Bewohner Mahlzeiten unter Berücksichti- gung allgemeiner ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse an. Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerin bzw. des Bewohners werden dabei nach Mög- lichkeit berücksichtigt. Bei Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse der Bewohnerin bzw. des Bewohner Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und Gewohnheiten Rech- nung getragen. Schonkost oder Diäternährung mit gegebenenfalls weiteren Zwischenmahl- zeiten wird nach Bedarf bereitgestellt, soweit diese im Rahmen des individuellen Verpfle- gungssatzes realisierbar sind. Die Verpflegung erfolgt in folgendem Umfang: • Normalkost: ✓ Frühstück ✓ Mittagessen ✓ Zwischenmahlzeit ✓ Abendessen • Getränkeversorgung ( Tee, Säfte, Mineralwasser)
Verpflegung. Die Mahlzeiten werden in der Regel im gemeinsamen Speisesaal serviert. Der Bewohnerin/dem Bewohner werden auf eigenen Wunsch die Mahlzeiten im Zimmer serviert sowie die notwendigen Hilfen bei der Einnahme der Mahlzeiten angeboten. Das Getränkeangebot umfasst Tee oder Kaffee, Mineralwasser und ein weiteres Getränk zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf. Unter Beachtung von ärztlich verordneter Diäternährung werden Zwischenmahlzeiten angeboten.
Verpflegung. Die Verpflegung während der Dauer des Aufenthaltes in der teilstationären Pflegeeinrichtung umfasst die im Rahmen einer altersgerechten und abwechslungsreichen Ernährung notwendigen Getränke und Speisen sowie die bei Bedarf erforderliche Diätnahrung.