Auszahlung der Beiträge. 1 Die in dieser Vereinbarung festgelegten Beiträge nach Artikel 51b EBG werden monatlich aufgrund des periodisch erstellten Liquiditätsplans (Zahlungsplan im WDI) ausgelöst. Die Auszahlung erfolgt vorbehältlich des jährlichen Beschlusses der Bundesversammlung über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds. 2 Das Unternehmen ist für laufende Aktualisierung seines Liquiditätsplans (Zahlungsplan) im WDI verantwortlich. 3 Wenn die liquiden Mittel der Infrastruktur an den Auslösungsdaten voraussichtlich 10 Prozent der durchschnittlich pro Jahr vereinbarten Investitionsmittel übersteigen, muss das Unternehmen den Zahlungsplan über die Auszahlung der verbleibenden Investitionsbeiträge ebenfalls im WDI neu festlegen. Das BAV kann einen höheren Bestand auf dem Investitionskonto zurückfordern. Es kann auf eine Rückzahlung verzichten, wenn das Unternehmen besondere Umstände nachweist (z. B. hoher Anteil an Kunstbauten), die einen höheren Bestand auf dem Investitionskonto begründen. 4 Das Unternehmen kann beantragen, dass die Beiträge früher ausbezahlt werden, sofern es nachweisen kann, dass die Zahlungsverpflichtungen die vorhandenen liquiden Mittel übersteigen. In diesem Fall muss das Unternehmen den Plan über die Auszahlung der verbleibenden Investitionsbeiträge ebenfalls neu im WDI festlegen.
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Auszahlung der Beiträge. 1 Die in dieser Vereinbarung festgelegten Beiträge Betriebsabgeltungen nach Artikel 51b EBG werden monatlich aufgrund des periodisch erstellten Liquiditätsplans (Zahlungsplan im WDI) ausgelöst. Die Auszahlung erfolgt vorbehältlich des jährlichen Beschlusses der Bundesversammlung über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfondsausbezahlt.
2 Das Unternehmen Der aktuelle Liquiditätsplan ist für laufende Aktualisierung seines Liquiditätsplans mindestens jährlich (Zahlungsplanper Anfang Jahr) im WDI verantwortlichzu liefern.
3 Wenn die liquiden Mittel der Infrastruktur an den Auslösungsdaten Zahlungsdaten voraussichtlich 10 Prozent der durchschnittlich pro Jahr vereinbarten Investitionsmittel übersteigengemäss Artikel 15 Absatz 1 über- steigen, muss kann das BAV mit dem Unternehmen den Zahlungsplan Plan über die Auszahlung der verbleibenden verbleiben- den Investitionsbeiträge ebenfalls im WDI neu festlegen. Das BAV Auf eine Verhandlung kann einen höheren Bestand auf dem Investitionskonto zurückfordern. Es kann auf eine Rückzahlung verzichtenverzichtet werden, wenn das Unternehmen besondere Umstände nachweist (z. wie z.B. hoher Anteil an Kunstbauten), die welche einen höheren Bestand auf dem Investitionskonto begründen.
4 Das Unternehmen kann beantragen, dass die Beiträge früher ausbezahlt werden, sofern es nachweisen kann, dass die Zahlungsverpflichtungen die vorhandenen liquiden Mittel übersteigen. In diesem Fall muss das Unternehmen den Plan über die Auszahlung der verbleibenden Investitionsbeiträge ebenfalls neu im WDI festlegenüber- steigen.
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