Auszahlungen. Die verfügbare Liquidität der Investmentgesellschaft soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft, in Abstimmung mit der HEP KVG, als angemessene Liquiditätsreserve zur Si- cherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Investmentgesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsver- bindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Investment- gesellschaft benötigt wird. Eine Wiederanlage vorhandener frei verfügbarer Liquidität der Investmentgesellschaft findet nicht statt. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.
Auszahlungen. Auszahlungen werden grundsätzlich an das im Depot hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Der Kontoinhaber des Referenzkontos muss dem Depotinhaber ent- sprechen oder bei Minderjährigendepots/behördlichen Anordnungen dem gesetzlichen Vertreter. Zum Zwecke der Betrugsprävention behält sich die Bank das Recht vor, Verkaufs- erlöse aus Fondsanteilen, deren Ursprungskauf vom Kunden per Lastschrifteinzug bezahlt wurde und sich innerhalb der 8-wöchigen SEPA-Erstattungsfrist (§ 675x BGB) befindet, erst nach Ablauf dieser Frist an den Kunden auszuzahlen. Der Kunde kann dieses Zurückbehaltungsrecht der Bank durch Stellung geeigneter Si- cherheiten abwenden, z. B. durch Verpfändung seines Depots in dem zur Sicher- heitsleistung erforderlichen Umfang.
Auszahlungen. Auszahlungen vom Tagesgeldkonto – Überweisungen von Guthaben eines Tagesgeldkontos auf andere Konten als das Referenzkonto werden nicht zugelassen. Eine Ausnahme hiezu bilden nur bankinterne Eigenüberträge von einem Tagesgeldkonto des KONTOINHABERS auf ein Fest- oder Tagesgeldkonto desselben KONTOINHABERS. Auszahlungen vom Festgeldkonto – erfolgen ausschließlich auf ein zugeordnetes Tagesgeldkonto.
Auszahlungen. Das gebildete Kapital, ggf. nach Abzug einer Teilkapitalauszahlung, wird – abzüglich einer Prämie für die Anschlussrentenversicherung ab Alter 85 („Restverrentungsanteil”) – für monatliche Auszahlungen glei- cher Höhe verwendet, bis zum letzten Ratentermin vor Vollendung des 85. Lebensjahres. Die gesonderte Auszahlung der in der Auszahlungs- Sonderbedingungen Seite 3 phase anfallenden Zinsen und Erträge als variable Teilraten ist zulässig, soweit die BNY Mellon Service KAG diese nicht zur Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen benötigt. Soweit im Depoteröffnungsantrag eines Postbank Förderfonds-Sparplans festgelegt oder später vom Depotinhaber gewünscht, erhält er mit einer Frist von 3 Monaten vor dem der BNY Mellon Service KAG bekannten Ende der Ansparphase ein verbindliches Angebot über eine aufgeschobene An- schlussrentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Sämtliche Auszahlungen werden auf das der BNY Mellon Service KAG bekannt- gegebene Korrespondenzkonto erbracht.
Auszahlungen. Auszahlungen bzw. Verkäufe von Investmentfondsanteilen oder Anteilsbruchteilen werden ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. des Verkaufs aktuellen Struktur der Investmentfondsbestände im Depot (Bestandsstruktur) oder aus dem Basisfonds erfolgen. Das heißt anteilig aus jedem Fonds im Depot im Verhältnis zu dessen Gesamtbestand, außer aus einem Basisfonds und eventuell bestehenden Beständen in einem DachHedgefonds, einem VL Sparvertrag oder Fonds mit Order beschränkungen. Die Bestandsstruktur weicht von der ursprünglich gewählten Portfo liostruktur z. B. durch Fondspreisänderungen, Einlieferung neuer Fonds aus anderen Depots, Ausschüttungen oder eine zwischenzeitlich geänderte Portfoliostruktur ab.
Auszahlungen. Die Ikano Bank bietet dem Kreditnehmer eine Auszahlung bis zur maximalen Höhe des Verfügungsrahmens an, soweit dieser noch frei ist und der Kredit- nehmer die im Vertrag genannten Bedingungen erfüllt hat, insbesondere sich die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht verschlechtert hat. Die Ikano Bank kann die Höhe des Verfügungsrahmens herabsetzen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, sofern eine Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers eintritt oder auf dem Konto für mehr als 24 Monate keine Umsätze getätigt wurden. Der Kreditnehmer wird bei einer Änderung über seinen neuen Verfügungsrah- men unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Der Antrag für eine Auszahlung kann nur vom Kreditnehmer selbst gestellt werden. Auszahlungen erfolgen nur auf das der Ikano Bank zuvor mitgeteilte Referenzkonto. Die Abbuchungen und Rückzahlungen erfolgen zu den Konditionen gemäß Preisverzeichnis. Im Übrigen gilt Ziffer 6 [Ausgleich des Forderungssaldos].
Auszahlungen. Regelmäßige Auszahlungen ohne Gebühren.
Auszahlungen. Ab Beginn der Auszahlungsphase am 01.01.2028 stellt die Gesellschaft verfügbare Liquidität, soweit sie nicht nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte des Fonds bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei dem Fonds benötigt wird, über Entnahmezahlungen zur Auszahlung als Vorschuss auf den sich nach den Kapitalkonten I und II zum Liquidationsabschluss ergebenden Gesamtbetrag bereit. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen. Weder wird mit dem Ziel der Entnahmezahlung Fremdkapital aufgenommen noch darf die Zahlung von Entnahmen die Tilgung eventuell aufgenommenen Fremdkapitals gefährden.
Auszahlungen. Der Kunde hat das Recht, die Gelder, die nicht zur Deckung von Margen verwendet werden, ohne Verpflichtung von seinem Konto abzuheben, ohne dieses Konto zu schließen, vorausgesetzt, das Konto wurde nach Überprüfung des Kunden gemäß den geltenden Anti- Geldwäschegesetze der Gesellschaft. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Rücktrittsanfrage abzulehnen, wenn die Anfrage nicht den in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen entspricht, oder die Bearbeitung der Anfrage zu verzögern, wenn die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen nicht zufriedenstellend sind. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass alle anfallenden Bankgebühren von ihm gezahlt werden, wenn Xxxxxx von seinem Handelskonto auf das von ihm angegebene Bankkonto abgebucht werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für die Zahlungsdaten, die er dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn der Kunde falsche oder ungenaue Bankdaten angegeben hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle von den Bankkonten des Kunden gesendeten Beträge zum Valutatag der erhaltenen Zahlung und abzüglich aller Gebühren / Gebühren, die von den Anbietern des Bankkontos oder einem anderen an einer solchen Transaktion beteiligten Vermittler erhoben werden, auf das Handelskonto des Kunden überwiesen werden Prozess. Damit das Unternehmen vom Kunden getätigte Einzahlungen annehmen kann, muss die Identifizierung des Kunden überprüft werden und sicherstellen, dass die Person, die die Einzahlungen vornimmt, der Kunde ist. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den über die vom Kunden verwendete Methode eingezahlten Nettobetrag zu erstatten / an die Quelle zurückzusenden. Abhebungen sollten mit der gleichen Methode erfolgen, mit der der Kunde sein Handelskonto auflädt, und an denselben Überweiser. Für den Fall, dass das Unternehmen mit den im Zusammenhang mit einer Auszahlungsanforderung vorgelegten Unterlagen nicht vollständig zufrieden ist, kann das Unternehmen zusätzliche Unterlagen anfordern. Wenn die Anforderung nicht erfüllt ist, kann das Unternehmen die Auszahlungsanforderung stornieren und das Geld an das zurückzahlen Handelskonto des Kunden. Für den Fall, dass ein Betrag, der auf den Bankkonten eingegangen ist, vom Bankkontodienstleister jederzeit und aus irgendeinem Grund storniert wird, wird das Unternehmen die betroffene Einzahlung sofort vom Handelskonto des Kunden stornieren und behält sich ...
Auszahlungen. Die Auszahlung der Beiträge ist von GERONTOLOGIE CH jeweils rechtzeitig mit einem Schreiben und unter Beilage der notwendigen Unterlagen anzufordern. Das Schreiben wird adressiert an: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bereich Alter, Generationen und Gesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Die Auszahlung der Beiträge erfolgt an die folgende Kontoverbindung: PostFinance, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 0, Konto: 00-00000-0 Die Auszahlung der einzelnen Beiträge erfolgt gemäss Anweisung des BSV durch die Zentrale Aus- gleichsstelle der Schweiz ZAS. GERONTOLOGIE CH wird vom BSV vorab über den geplanten Auszah- lungstermin informiert.