Auszahlungen Musterklauseln

Auszahlungen. Die verfügbare Liquidität der Investmentgesellschaft soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft, in Abstimmung mit der HEP KVG, als angemessene Liquiditätsreserve zur Si- cherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Investmentgesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsver- bindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Investment- gesellschaft benötigt wird. Eine Wiederanlage vorhandener frei verfügbarer Liquidität der Investmentgesellschaft findet nicht statt. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.
Auszahlungen. Auszahlungen werden grundsätzlich an das im Depot hinterlegte Referenzkonto überwiesen. Der Kontoinhaber des Referenzkontos muss dem Depotinhaber ent­ sprechen oder bei Minderjährigendepots/behördlichen Anordnungen dem gesetzlichen Vertreter. Zum Zwecke der Betrugsprävention behält sich die Bank das Recht vor, Verkaufs­ erlöse aus Fondsanteilen, deren Ursprungskauf vom Kunden per Lastschrifteinzug bezahlt wurde und sich innerhalb der 8­wöchigen SEPA­Erstattungsfrist (§ 675x BGB) befindet, erst nach Ablauf dieser Frist an den Kunden auszuzahlen. Der Kunde kann dieses Zurückbehaltungsrecht der Bank durch Stellung geeigneter Si­ cherheiten abwenden, z. B. durch Verpfändung seines Depots in dem zur Sicher­ heitsleistung erforderlichen Umfang.
Auszahlungen. Auszahlungen vom Tagesgeldkonto – Überweisungen von Guthaben eines Tagesgeldkontos auf andere Konten als das Referenzkonto werden nicht zugelassen. Eine Ausnahme hiezu bilden nur bankinterne Eigenüberträge von einem Tagesgeldkonto des KONTOINHABERS auf ein Fest- oder Tagesgeldkonto desselben KONTOINHABERS. Auszahlungen vom Festgeldkonto – erfolgen ausschließlich auf ein zugeordnetes Tagesgeldkonto.
Auszahlungen. Auszahlungen bzw. Verkäufe von Investmentfondsanteilen oder Anteilsbruchteilen werden ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. des Verkaufs aktuellen Struktur der Investmentfondsbestände im Depot (Bestandsstruktur) oder aus dem Basisfonds erfolgen. Das heißt anteilig aus jedem Fonds im Depot im Verhältnis zu dessen Gesamtbestand, außer aus einem Basisfonds und eventuell bestehenden Beständen in einem Dach­Hedgefonds, einem VL Sparvertrag oder Fonds mit Order­ beschränkungen. Die Bestandsstruktur weicht von der ursprünglich gewählten Portfo­ liostruktur z. B. durch Fondspreisänderungen, Einlieferung neuer Fonds aus anderen Depots, Ausschüttungen oder eine zwischenzeitlich geänderte Portfoliostruktur ab.
Auszahlungen. Regelmäßige Auszahlungen ohne Gebühren.
Auszahlungen. Das gebildete Kapital, ggf. nach Abzug einer Teilkapitalauszahlung, wird – abzüglich einer Prämie für die Anschlussrentenversicherung ab Alter 85 („Restverrentungsanteil”) – für monatliche Auszahlungen glei- cher Höhe verwendet, bis zum letzten Ratentermin vor Vollendung des 85. Lebensjahres. Die gesonderte Auszahlung der in der Auszahlungs- Sonderbedingungen Seite 3 phase anfallenden Zinsen und Erträge als variable Teilraten ist zulässig, soweit die BNY Mellon Service KAG diese nicht zur Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen benötigt. Soweit im Depoteröffnungsantrag eines Postbank Förderfonds-Sparplans festgelegt oder später vom Depotinhaber gewünscht, erhält er mit einer Frist von 3 Monaten vor dem der BNY Mellon Service KAG bekannten Ende der Ansparphase ein verbindliches Angebot über eine aufgeschobene An- schlussrentenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Sämtliche Auszahlungen werden auf das der BNY Mellon Service KAG bekannt- gegebene Korrespondenzkonto erbracht.
Auszahlungen. Die Ikano Bank bietet dem Kreditnehmer eine Auszahlung bis zur maximalen Höhe des Verfügungsrahmens an, soweit dieser noch frei ist und der Kredit- nehmer die im Vertrag genannten Bedingungen erfüllt hat, insbesondere sich die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht verschlechtert hat. Die Ikano Bank kann die Höhe des Verfügungsrahmens herabsetzen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, sofern eine Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers eintritt oder auf dem Konto für mehr als 24 Monate keine Umsätze getätigt wurden. Der Kreditnehmer wird bei einer Änderung über seinen neuen Verfügungsrah- men unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Der Antrag für eine Auszahlung kann nur vom Kreditnehmer selbst gestellt werden. Auszahlungen erfolgen nur auf das der Ikano Bank zuvor mitgeteilte Referenzkonto. Die Abbuchungen und Rückzahlungen erfolgen zu den Konditionen gemäß Preisverzeichnis. Im Übrigen gilt Ziffer 6 [Ausgleich des Forderungssaldos].
Auszahlungen. 1. Ab Beginn der Auszahlungsphase am 01.01.2031 stellt die Gesellschaft verfügbare Liquidität, soweit sie nicht nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte des Fonds bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei dem Fonds benötigt wird, zur vorschüssigen Auszahlung als Entnahme auf den sich nach den Kapitalkonten I und II zum Liquidationsabschluss ergebenden Gesamtbetrag bereit. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen. Weder wird mit dem Ziel der Entnahmezahlung Fremdkapital aufgenommen noch darf die Zahlung von Entnahmen die Tilgung eventuell aufgenommenen Fremdkapitals gefährden.
Auszahlungen. Zu den Auszahlungen der Gesellschaft zählen Gewinn- ausschüttungen und Eigenkapitalrückzahlungen. Un- ter den beiden folgenden Positionen wird der Anteil der Gewinnausschüttungen und der Eigenkapitalrück- zahlungen an den gesamten prognostizierten Aus- zahlungen der Gesellschaft dargestellt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag sind Auszahlungen unabhängig von den Gewinnen der Gesellschaft vorgesehen. Über die gesamte Laufzeit des Anlagetyps L10 werden Gesamtauszahlungen in Höhe von 206.137 EUR prog- nostiziert, was ca. 206 % bezogen auf die Beteiligungs- summe ohne Agio inklusive der Rückzahlung der Be- teiligungssumme entspricht. Mögliche Auszahlungen aus dem Frühzeichnerbonus wurden vernachlässigt.
Auszahlungen. Verlangt der Kunde die Auszahlung von auf seinem Unterkonto verbuchten Guthaben, prüft FXFlat, ob das Konto ausreichend Deckung aufweist und kein bestehendes Guthaben für offene Transaktionen geblockt ist. Bei ausreichender Kontodeckung weist FXFlat IBIE an, den Betrag vom Unterkonto auf den Master- account von FXFlat zu übertragen. Im Anschluss wird das Gutha- ben von dem Masteraccount auf das Treuhandsammelkonto der FXFlat überwiesen. Von diesem Treuhandsammelkonto erfolgt eine Überweisung an das vom Kunden angegebene Referenzkon- to. Eine Auszahlung kann der Kunde nur auf das bei Depoteröffnung von ihm angegebene oder auf ein später von ihm geändertes Re- ferenzkonto verlangen. Auszahlungen an den Kunden sind nur auf solche Referenzkonten möglich, die auf den Namen des Kunden lauten.