Ausübung des Mandats. 1 Die Mitglieder der Personalkommissionen können ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlich ist. Die dafür benötigte Zeit gilt als Arbeitszeit. Die Präsiden- ten der Personalkommissionen sind in dem Umfang von der Arbeits- pflicht freizustellen, als dies nach Grösse und Struktur des Unternehmens für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Erfüllung ihres Mandates erforderlich ist.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag, Landes Gesamtarbeitsvertrag
Ausübung des Mandats. 1 Die Mitglieder der Personalkommissionen können ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlich er- forderlich ist. Die dafür benötigte Zeit gilt als Arbeitszeit. Die Präsiden- ten Präsidenten der Personalkommissionen sind in dem Umfang von der Arbeits- pflicht Arbeitspflicht freizustellen, als dies nach Grösse und Struktur des Unternehmens für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Erfüllung ihres Mandates erforderlich erfor- derlich ist.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag Für Die Migros Gruppe 2023–2026
Ausübung des Mandats. 1 Die Mitglieder der Personalkommissionen können ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlich ist. Die dafür benötigte Zeit gilt als Arbeitszeit. Die Präsiden- ten Präsidenten der Personalkommissionen Per- sonalkommissionen sind in dem Umfang von der Arbeits- pflicht freizustellen, als dies nach Grösse und Struktur des Unternehmens für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Erfüllung ihres Mandates erforderlich ist.
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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch