Ausübung hoheitlicher Befugnisse. Dem Selbstständigen kann das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit verwei- gert werden, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt ver- bunden ist.
Ausübung hoheitlicher Befugnisse. Dem Selbständigen kann das Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit verweigert werden, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbun- den ist.