Common use of Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Clause in Contracts

Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Wir sind nach der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" verpflichtet, zu überprüfen, ob meldepflichtige Verträge vorliegen. Melde- pflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in den USA steuerlich ansässig ist. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den Rechtsvorschriften der USA. Eine US-Steuerpflicht kann zum Beispiel bestehen, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf die steuerpflichtige Person zutrifft: - Die steuerpflichtige Person besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörig- keit). - Die steuerpflichtige Person besitzt ein Einwanderungsvisum der USA ("Green Card"). - Die steuerpflichtige Person hat sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA auf- gehalten bzw. nimmt im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt vor. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen da- bei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6. Wenn eine US-Steuerpflicht vorliegt, sind wir zur Erhebung fol-gender Informationen und Daten verpflichtet: Welche Steuerregelungen gelten für betrieblich veranlasste Lebens- und Rentenversicherungen, die keine Direktversicherungen sind, insbesondere also für Rückdeckungsversicherungen? (Stand 01.12.2017) - Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer jeder spezifizierten Person der USA, die Inhaber des Vertrags ist, sowie bei einer nicht US-amerikanischen juristischen Person, für die eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die spezifizierte Personen der USA sind, - Name, Anschrift und gegebenenfalls US-amerikanische Steueridentifikationsnummer dieser juristischen Person und al- ler spezifizierten Personen der USA. Sind Sie keine natürliche Person, müssen wir zusätzlich über Sitz und Organisation, sowie die für die Beurteilung der Steuerpflicht rele- vante Eigentümerstruktur informiert werden. Bei Änderungen dieser Merkmale müssen Sie uns unverzüglich informieren.

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Samples: www.provinzial-online.de, www.provinzial-online.de, www.sparkasse-herford.de

Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Wir sind nach der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" verpflichtet, zu überprüfen, ob meldepflichtige Verträge vorliegen. Melde- pflichtig sind Verträge, bei denen der Kontoinhaber bzw. der Leistungsempfänger in den USA steuerlich ansässig ist. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den Rechtsvorschriften der USA. Eine US-Steuerpflicht kann zum Beispiel bestehen, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf die steuerpflichtige Person zutrifft: - Die steuerpflichtige Person besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörig- keit). - Die steuerpflichtige Person besitzt ein Einwanderungsvisum der USA ("Green Card"). - Die steuerpflichtige Person hat sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA auf- gehalten bzw. nimmt im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt vor. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen da- bei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6. Wenn eine US-Steuerpflicht vorliegt, sind wir zur Erhebung fol-gender Informationen und Daten verpflichtet: Welche Steuerregelungen gelten für betrieblich veranlasste Lebens- und Rentenversicherungen, die keine Direktversicherungen sind, insbesondere also für Rückdeckungsversicherungen? (Stand 01.12.201701.01.2022) - Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer jeder spezifizierten Person der USA, die Inhaber des Vertrags ist, sowie bei einer nicht US-amerikanischen juristischen Person, für die eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die spezifizierte Personen der USA sind, - Name, Anschrift und gegebenenfalls US-amerikanische Steueridentifikationsnummer dieser juristischen Person und al- ler spezifizierten Personen der USA. Sind Sie keine natürliche Person, müssen wir zusätzlich über Sitz und Organisation, sowie die für die Beurteilung der Steuerpflicht rele- vante Eigentümerstruktur informiert werden. Bei Änderungen dieser Merkmale müssen Sie uns unverzüglich informieren.

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