Automatischer Lieferservice („ADR-Programm") Musterklauseln

Automatischer Lieferservice („ADR-Programm"). (a) Falls ich die Art und Menge der Produkte, die ich jeden Monat automatisch erhalten möchte, festgelegt habe, werden diese Produkte jeden Monat über die von mir angegebene Zahlungsmöglichkeit in Rechnung gestellt und jeden Monat an meine angegebene Lieferadresse gesendet, es sei denn, ich informiere die Nu Skin Nlg. schriftlich an die oben angegebene Adresse über gewünschte Änderungen. (b) Die Nu Skin Nlg. kann den Preis bestimmter Produkte, die ich im Abschnitt zum automatischen Lieferservice dieser Vereinbarung oder einem separaten ADR-Programm-Teilnahmeformular zur Lieferung angegeben habe, ändern oder Produkte aus dem Programm nehmen. In einem solchen Fall informiert mich die Nu Skin Nlg. über die Änderung und (i) sendet mir, falls das Produkt von Nu Skin aus dem Programm genommen wird, die verbleibenden Artikel weiterhin zu und ersetzt das Produkt unter Umständen durch ein anderes gleich- oder höherwertiges Produkt und (ii) sendet mir, bei einer Preisänderung oder einer Produktaktualisierung, die gleichen Artikel, die ich im ADR- Programm angegeben habe, zu, jedoch zum neuen Preis, es sei denn, ich weise die Nu Skin Nlg. an, meine monatliche Bestellung zu ändern. (c) Zur Zahlung für jede monatliche Bestellung über den automatischen Lieferservice bevollmächtige ich die Nu Skin Nlg. oder ein verbundenes Unternehmen, ein automatisches Lastschriftverfahren über die Kreditkarte zu veranlassen, wie im Abschnitt über den automatischen Lieferservice dieser Vereinbarung oder dem ADR-Programm-Teilnahmeformular festgelegt. Die Nu Skin Nlg. oder ein verbundenes Unternehmen nehmen von meinem ausgewiesenen Zahlungskonto keine anderen Abbuchungen als die, von mir genehmigten vor (die anfallende Mehrwertsteuer kann Schwankungen entsprechend der Änderungen der geltenden Mehrwertsteuersätze unterliegen). (d) Ich erkläre mich mit Folgendem einverstanden: (i) Rücksendungen von Produkten, die mit Punkten des ADR- Programms gekauft wurden, sind nicht zulässig. (ii) Bei Produkten, die über das ADR-Programm gekauft werden, wird kein persönliches oder Gruppenverkaufsvolumen gutgeschrieben. (iii) Die entsprechende Verkaufs- oder Mehrwertsteuer findet Anwendung auf die Einlösung von Punkten des ADR-Programms.

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  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: