Obligatorisches und bindendes Schiedsgerichtsverfahren Musterklauseln

Obligatorisches und bindendes Schiedsgerichtsverfahren. 1. DIESE PPA UNTERLIEGT DEM SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN. DER ALLEINIGE ORT FÜR EIN SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN ODER EINE ANDERWEITIGE BEILEGUNG EINES STREITFALLS, DER SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER PPA ERGIBT, IST UTAH. Entstehungsort dieses Vertrags ist der Bundesstaat Utah, USA. Er unterliegt den Gesetzen von Utah und ist entsprechend auszulegen, wobei die Vorschriften zur Rechtswahl keine Anwendung finden. Alleiniger Verhandlungsort für sämtliche Streitfälle und alleiniger Gerichtsstand ist Salt Lake County, Utah, USA. Ich erkläre mich mit der Zuständigkeit der Gerichte im Bundesstaat Utah einverstanden und verzichte auf Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts. 2. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle Streitfälle im Einklang mit und nach den Bedingungen dieser PPA und den Vorschriften und Verfahren in Kapitel 7 (Schiedsgerichtsverfahren) der Richtlinien beigelegt und entschieden werden; diese sind auch online im „Office"-Bereich einer Unternehmenswebsite eingesehen werden. Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Xxxx Xxxx Xxxx, Xxxx, XXX. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Auf Anfrage und Kosten einer Partei werden die Unterlagen und Zeugenaussagen jedoch in eine andere Sprache übersetzt. Ein Schiedsrichter wird ernannt, um eine Anhörung zu Streitfällen durchzuführen und über diese Streitfälle zu entscheiden. Alle Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Schiedsrichter. Die Parteien tragen ihre Kosten und Auslagen jeweils selbst und außerdem zu gleichen Teilen (i) die Kosten des Schiedsrichters und (ii) die Verwaltungsgebühren des Schiedsgerichtsverfahrens. Weder die Parteien noch der Schiedsrichter legen das Bestehen, den Inhalt oder das Ergebnis eines Schiedsgerichtsverfahrens ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offen. Ein vom Schiedsrichter erlassener Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht als vollstreckbar erklärt werden. 3. Ein „Streitfall“ ist definiert als sämtliche früheren, aktuellen oder zukünftigen Forderungen, Streitfälle, Klage- oder Beschwerdegründe, egal, ob auf Vertrag, Schadenersatzpflicht, kodifiziertem Recht, Gesetz, Produkthaftung, Billigkeit oder einem anderen Klagegrund basierend, die (i) sich aus oder in Verbindung mit dieser PPA, (ii) zwischen anderen Brand Affiliaten und mir aus oder in Verbindung mit einer Tätigkeit als Brand Affiliate oder unserer Geschäftsbeziehung als selbstständige Vertragspartner von Nu Skin oder (iii) sich zwischen Nu Skin und mir...

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

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  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.

  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für eine Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Käufers ist unser Betrieb. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Recht und Gerichtsstand Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang LVM dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang LVM ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen. {Do not localize this section. Modifications to governing law/jurisdiction require approval on a deal by deal basis}

  • Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

  • Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 9.1 Für diese Verträge gilt deutsches Recht. 9.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz oder dem seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 9.3 Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk er zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat. 9.4 Ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.