Verbundenes Unternehmen-Definition

Verbundenes Unternehmen. “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.
Verbundenes Unternehmen. “ ist eine Rechtspersönlichkeit, die in Bezug auf die betreffende Rechtspersönlichkeit (i) eine Holdinggesellschaft, (ii) eine Tochtergesellschaft einer solchen Holdinggesellschaft oder (iii) eine Tochtergesellschaft ist oder (iv) der direkten oder indirekten Kontrolle der betreffenden Rechtspersönlichkeit untersteht. „Vereinigte Staaten“ und „USA“ sind die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich der Bundesstaaten, des District of Columbia und des Commonwealth of Puerto Rico) sowie ihre Territorien, Besitzungen und sonstigen ihrer Rechtsordnung unterstehenden Gebiete.
Verbundenes Unternehmen. “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

Examples of Verbundenes Unternehmen in a sentence

  • Der Kunde ist nur berechtigt, voll bezahlte, unbefristete Lizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung an (1) ein Verbundenes Unternehmen oder (2) einen Dritten ausschließlich in Verbindung mit der Überlassung von Hardware oder Mitarbeitern, der bzw.

  • Jede der Parteien darf diesen Vertrag an ein Verbundenes Unternehmen abtreten, hat allerdings die jeweils andere Partei schriftlich über die Abtretung zu informieren.

  • Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten.

  • SAP kann die Vereinbarung an die SAP SE oder ein mit dieser Verbundenes Unternehmen übertragen.

  • Für die Zwecke dieses § 5 (1) bedeutet "Verbundenes Unternehmen" ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz.


More Definitions of Verbundenes Unternehmen

Verbundenes Unternehmen bedeutet in Bezug auf ein Unternehmen eine andere juristische Person, welche direkt oder indirekt durch einen oder mehrere Mittler das betreffende Unternehmen kontrolliert oder von der juristischen Person kontrolliert wird oder gemeinsam mit weiteren Unternehmen von der juristischen Person kontrolliert wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle", direktes oder indirektes Halten der Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen oder unmittelbarer oder mittelbarer beherrschender Einfluss auf das Unternehmen, ob durch Halten entsprechender Stimmrechte, auf Grund vertraglicher Regelungen oder in anderer Weise.
Verbundenes Unternehmen. “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. „Beherrschung“ bezeichnet den Besitz von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an einem Unternehmen oder die Befugnis, die Geschäftsführung und die Strategien eines Unternehmens zu bestimmen.
Verbundenes Unternehmen. “ bezeichnet ein Unternehmen, das einem anderen Unternehmen kapital- und stimmrechtsmässig zu mehr als 50% gehört.
Verbundenes Unternehmen. “ ist eine juristische Person, der eine Vertragspartei direkt oder indirekt gehört (Muttergesellschaft), die einer Vertragspartei direkt oder indirekt gehört (Tochtergesellschaft) oder die direkt oder indirekt dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Vertragspartei (Schwestergesellschaft).
Verbundenes Unternehmen ist eine Rechtspersönlichkeit, die in Bezug auf die betreffende Rechtspersönlichkeit (i) eine Holdinggesellschaft, (ii) eine Tochtergesellschaft einer solchen Holdinggesellschaft oder (iii) eine Tochtergesellschaft ist oder (iv) der direkten oder indirekten Kontrolle der betreffenden Rechtspersönlichkeit untersteht.
Verbundenes Unternehmen. “ bezeichnet jede juristische Person, über die ein Unternehmen die direkte oder indirekte Kontrolle ausübt, und zwar nur so lange, wie das Unternehmen diese direkte oder indirekte Kontrolle aufrechterhält.
Verbundenes Unternehmen. “ ist jede juristische Person, die der Partei gehört (Tochtergesellschaft), der eine Partei gehört (Muttergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet im Sinne dieser Definition die Kontrolle über mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen.